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Einbau von Rußpartikelfiltern wird wieder gefördert

Gute Nachricht für die Handwerksbetriebe

Autoabgase
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Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern wird 2012 wieder gefördert, Fahrzeughalter können für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs 330 Euro erhalten. Das Bundesumweltministerium stellt nach eigener Auskunft dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung, das Geld würde für rund 90 000 Nachrüstungen reichen.

 

„Das ist eine gute Nachricht für die Handwerker in unserer Region“, sagt Wolfgang Sandrock, Leiter der Abteilung Betriebsberatung bei der Handwerkskammer Magdeburg. Die von den Fahrverboten in vielen Städten – unter anderem auch in Magdeburg – besonders betroffenen Handwerksbetriebe könnten ihre Fahrzeuge nun mit staatlicher Förderung nachrüsten und erhalten dann eine günstigere Umweltplakette. Gefördert werden: - Pkw mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden; - Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und - leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.

 

Die Handwerkskammer kritisiert, dass wieder nur Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse gefördert werden. „Damit werden die im Handwerk ebenfalls stark genutzten Fahrzeuggruppen zwischen 3,5 und 12 Tonnen erneut von der Förderung ausgeschlossen“, sagt Wolfgang Sandrock. Grundsätzlich lehnt die Handwerkskammer die Fahrverbotszonen ab. „Der Anteil des innerstädtischen Gewerbeverkehrs am Feinstaubaufkommen ist marginal, wir halten die Fahrverbote deshalb für unverhältnismäßig. Sie schaden unseren Betrieben nur“, so Sandrock.

 

Das Förderprogramm wird wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Die Förderanträge können vom 1. Februar an gestellt werden, die Antragsformulare sind dann auf der Internetseite www.bafa.de zu finden. Laut BAFA können nur Nachrüstungen ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 gefördert werden. Nachrüstungen vor dem 1. Januar 2012 sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt ist der Fahrzeughalter, auf den das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung zugelassen ist. Auch Unternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Der Antrag ist nach Umrüstung des Fahrzeugs und Änderung des Fahrzeugscheins zu stellen. Die Frist zur Antragstellung endet am 15. Februar 2013.

 

Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.bafa.de. Hinweise zu technischen Möglichkeiten der Nachrüstung und zu Nachrüstsystemen für einzelne Fahrzeugtypen gibt es beim örtlichen Kraftfahrzeuggewerbe und unter www.partikelfilter-nachruesten.de im Internet. Hilfe für Handwerksbetriebe in Sachen Nachrüstung, Umweltplaketten und Ausnahmegenehmigungen bietet die Betriebsberatung der Handwerkskammer Magdeburg.

 

Ansprechpartner:

Icon-Ansprechpartner Cornelia Strümpel

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