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Kammer und Kreishandwerkerschaften kritisieren:

Neue Regeln senken Förderchancen für das Handwerk

Geldscheine - Steuern
© © aboutpixel.de, Sebastian Engel

Die Handwerkskammer Magdeburg und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk lehnen die neuen Regeln zur Vergabe von Fördermitteln in Sachsen-Anhalt ab. Das ab dem 1. Februar gültige Zuschlagssystem verringere gravierend die Chancen der kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe, Förderungen für Investitionen zu erhalten, weil die Anforderungen im Handwerk kaum realisierbar seien, hieß es am 18. Januar 2012 bei der Tagung der Kreishandwerkerschaften in Magdeburg.

 

Konkret kritisieren Kammer und Kreishandwerkerschaften das Mindestinvestitionsvolumen von 70 000 Euro und dass die Förderung an die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen gekoppelt ist, von denen mindestens 15 Prozent einen hochwertigen Abschluss und ein Jahresmindesteinkommen von 36 000 Euro haben müssen. Weitere Kritikpunkte aus Sicht des Handwerks sind die Frauenquote von 20 Prozent und die Kooperation mit Hochschulen.

 

„Diese Kriterien schließen die meisten Handwerksbetriebe faktisch von der Förderung aus“, sagte Handwerkskammer-Präsident Werner Vesterling und verwies auch darauf, dass die neue Regelung auch einige Handwerkszweige grundsätzlich von der Förderung ausschließe, so zum Beispiel die Baustoff- und Bauelementeproduktion, die Herstellung von Druckereierzeugnissen sowie Reparaturund Instandhaltungsdienstleistungen.

 

Der Handwerkskammer-Präsident erinnerte an die ursprünglichen Ziele der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), nämlich Wachstum, Stabilität und Ausgleich. Wirtschaftliches Wachstum werde vordergründig durch Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen erreicht. „Wenn man relevante Kriterien wie Umsatz, Beschäftigung und Wertschöpfung berücksichtigt, so wird das Handwerk insgesamt hinsichtlich der Vergabe von GRW-Mitteln jedoch nicht ausreichend gewürdigt“, so Werner Vesterling.

 

Nach Ansicht von Kammer und Kreishandwerkerschaften richte sich die Förderpolitik des Landes zunehmend nach den Interessen der Großbetriebe. Kleinen und mittelständischen Betrieben aus dem Handwerk, die für Stabilität und Beschäftigung im Land sorgen, werde durch die neue GRW-Richtlinie die Chance einer möglichen Förderung ihrer Investitionsvorhaben genommen.

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