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Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen

Haushaltssperre stoppt Förderprogramme für erneuerbare Energien.

Aus-und Weiterbildung Fördermöglichkeiten Bildungsprämie
© aboutpixel.de, bussibär

Anfang Mai hat der Haushaltsausschuss des Bundestages entschieden, die Förderprogramme für erneuerbare Energien sowie für kleine BHKW in diesem Jahr einzustellen. Das noch vorhandene Restbudget für diese Programme in Höhe von 115 Millionen Euro wurde mit einer Haushaltssperre belegt. Als Konsequenz daraus hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Vergabe von Investitionszuschüssen für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen sowie Mini-BHKW (fast) unverzüglich eingestellt.

 

Versendung von Ablehnungsbescheiden

Derzeit verschickt die BAFA in diesen Tagen Ablehnungsbescheide für vorliegende Anträge. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die betroffenen Betriebe vorsorglich in Widerspruch gehen sollen, da sonst der Antrag bei Freigabe der Mittel keine Berücksichtigung mehr findet“, sagt die Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Magdeburg Marianne Lehn. Ob im Fall einer späteren Freigabe der Mittel ein neuer Antrag gestellt werden kann ist noch unklar.

Die Handwerkskammer Magdeburg rät auf jeden Fall allen Antragstellern einen Widerspruch einzulegen und setzt sich dafür ein, dass die Haushaltssperre wieder aufgehoben wird. Noch ist die letzte Entscheidung über eine Fortführung oder Stopp des Programms nicht gefallen.

 

Weitere Informationen:

www.bundesfinanzministerium.de

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