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Beitragswesen

Beratung Beitragswesen
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Zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhebt die Handwerkskammer Magdeburg von grundsätzlich allen Mitgliedern Beiträge. Die finanzielle Belastung wird damit auf die große Zahl der zur Handwerkskammer Magdeburg gehörigen Betriebe verteilt, um die individuelle Zahlungsverpflichtung möglichst gering halten zu können.

 

Bei den Beiträgen handelt es sich um öffentliche Abgaben, die gemäß § 113 Handwerksordnung (HwO) erhoben werden. Die Erhebung dieser Beiträge ist nicht davon abhängig, ob die vielfältigen Dienstleistungen der Handwerkskammer auch tatsächlich von dem einzelnen Betrieb in Anspruch genommen werden, sondern sie dienen auch dazu, die gesamtwirtschaftlichen Aufgaben, die allen zur Handwerkskammer gehörigen Betrieben gleichermaßen zugute kommen.

 

Die Beiträge gliedern sich in einen gestaffelten Grundbeitrag und einen Zusatzbeitrag.

 

Der Grundbeitrag der niedrigsten Staffel ist der von allen Betrieben unabhängig von der Ertragslage, auch bei Verlust, gleichermaßen zu entrichtende Mindestbeitrag. Durch ihn wird eine solidarische Grundfinanzierung der Handwerkskammer erreicht. Eine Ausnahme hiervon bilden die Existenzgründer, für die im § 113 Abs.2 HWO eine Sonderregelung vorgesehen ist.

 

Der Grundbeitrag der anderen Staffeln und der Zusatzbeitrag stellen hingegen auf die tatsächliche Ertragslage der Betriebe ab. Zu ihrer Berechnung werden die Gewerbeerträge nach dem Gewerbesteuergesetz bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Einkommensteuergesetz herangezogen. Maßgebend dafür ist immer der drei Jahre zurückliegende Gewerbeertrag/Gewinn.

 

Ansprechpartner:

 

Icon-AnsprechpartnerStefanie Schwerdtfeger

Icon-AnsprechpartnerSusann John

Anhänge

 
Gesetz zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung Stand: 10.2009
 

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