Mitgliedschaft

Jeder Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied in seiner regional zuständigen Handwerkskammer. Die Pflichtmitgliedschaft sichert den Mitgliedsbetrieben eine wirksame und verantwortungsvolle Interessenvertretung. Als unparteiisches Sprachrohr des gesamten Handwerks genießen die Handwerkskammern bei der Politik großes Vertrauen.

 

Beratung und Interessenvertretung

Im Gegensatz zu Konzernen verfügen Handwerksbetriebe selten über Experten- und Stabsstellen. Dies gleichen die Handwerkskammern mit umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungen aus. Sie machen sich als politische Interessenvertretung für das Handwerk stark.

 

Bürokratieabbau

Der Staat hat den Handwerkskammern eine Reihe hoheitlich-rechtlicher Aufgaben übertragen: Unter anderem führen die Kammern die Handwerks- und Lehrlingsrollen, regeln die Berufsausbildung und engagieren sich im Prüfungswesen, der Wirtschaftsförderung und dem Sachverständigenwesen. Die Handwerkskammern erfüllen diese Aufgaben effizient, kostengünstig und unbürokratisch.

 

Sachkunde und Objektivität

Wenn die Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, erfüllen sie laut Bundesverfassungsgericht "unzweifelhaft legitime öffentliche Aufgaben". Das oberste Gericht bescheinigt den Wirtschaftskammern auch die Unabhängigkeit ihres Urteils und ein hohes Maß an Überblick im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse. Die Kompetenz der Handwerkskammern gründet sich auf den Kontakt zu ihren Mitgliedern, das ausgeprägte ehrenamtliche Engagement vieler Handwerker und die

Unabhängigkeit der Handwerkskammern von Einzelinteressen der Mitgliedsbetriebe. Diese Objektivität der Kammern wäre nicht mehr sicher zu stellen, wenn die Mitgliedschaft freiwillig wäre.

  

Gleiches Recht für alle

Viele Leistungen der Handwerkskammern nützen allen Handwerkern. Deshalb ist es gerecht, dass alle Handwerker solidarisch ihren Beitrag leisten. Dies stellt darüber hinaus sicher, dass alle Betriebe, ob groß oder klein, die gleichen Rechte haben. Die Kammerpolitik wird nicht von einigen „großen“ Beitragszahlern bestimmt.

 

Ansprechpartner:

Heike Riese

Seite aktualisiert am 13. August 2010online seit 26. April 2010

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