Gebühren und Kosten der Meisterprüfung

© aboutpixel.de, stormpicLupe© aboutpixel.de, stormpicDie Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Magdeburg. Die Prüfungsgebühr ist ein Verwaltungsgrundbetrag. In den Prüfungsgebühren sind die Kosten für Material-, Raum-, Werkstatt- und/oder Maschinennutzung nicht enthalten. Diese werden kostendeckend für die jeweilige Prüfung erhoben. Die Kosten für zur Prüfung mitzubringendes Material, Werkzeuge und ähnliches sind darin nicht enthalten.

 

Meisterprüfung Teil IPraktische Prüfung230,00 Euro*
Meisterprüfung Teil IIFachtheoretische Prüfung179,00 Euro
Meisterprüfung Teil IIIBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung123,00 Euro
Meisterprüfung Teil IV
Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung133,00 Euro

* zuzüglich berufsbezogener Mehraufwendungen und sonstiger Auslagen

 

Bei Ablegung aller vier Teile der Meisterprüfung vor Meisterprüfungsausschüssen der Handwerkskammer Magdeburg beträgt die Prüfungsgebühr insgesamt 665,00 Euro.

 

Rücktritt von der Meisterprüfung

 

Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er nach der Anmeldung, aber vor Beginn der Prüfung zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten und Vorbereitungsarbeiten des Prüfungsausschusses einbehalten oder erhoben:

  • 20 Prozent, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder der Rücktritt spätestens bis eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde;
  • 100 Prozent, wenn kein wichtiger Grund vorliegt und der Rücktritt nicht bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde oder die Prüfung nicht angetreten wird.

Betrifft der Rücktritt oder die Nichtteilnahme eine Prüfung, für die Kosten für berufsbezogene Werkstattaufwendungen / Raumnutzungsgebühren zusätzlich zur Grundgebühr zu erheben sind, so werden diese für den reservierten Prüfungsplatz kostendeckend erhoben.

 

Befreiung von Prüfungsteilen

Ist der Prüfling von einem oder mehreren Prüfungsfächern, Handlungsfeldern oder ähnlichen in sich abgeschlossene Prüfungsbereichen einer Prüfung befreit, so wird die für diese Prüfung geregelte Gesamtgebühr auf 60 Prozent ermäßigt, wenn höchstens 50 Prozent der Prüfungsfächer, Handlungsfelder oder ähnliche in sich abgeschlossene Prüfungsbereiche zu absolvieren sind. Sind mehr als 50 Prozent der Prüfungsfächer, Handlungsfelder oder ähnliche in sich abgeschlossene Prüfungsbereiche zu absolvieren, so wird die Gesamtgebühr nicht ermäßigt. Dies gilt auch für die Gebühren bei Wiederholungsprüfungen.

 

Weitere Gebühren

  • Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 51,00 Euro,
  • Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung gemäß § 49 Abs. 4 HwO: 36,00 Euro,
  • Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen und Prüfungsfächern nach § 46 Abs. 3 HwO durch den Meisterprüfungsausschuss: 51,00 bis 102,00 Euro,
  • Genehmigung zur Ablegung der Meisterprüfung oder einzelner Prüfungsteile vor einem örtlich nicht zuständigen Meisterprüfungsausschuss: 26,00 Euro,
  • Ausfertigung einer Zweitschrift des Meisterprüfungszeugnisses: 18,00 Euro.

Seite aktualisiert am 21. Juli 2011online seit 15. Mai 2010

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