Prüfungswesen

© aboutpixel.de, Steve_ohne_SLupe© aboutpixel.de, Steve_ohne_SDie Handwerkskammer Magdeburg führt Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen in den handwerklichen und einigen nicht handwerklichen, insbesondere kaufmännischen Ausbildungsberufen durch.

 

 

 

 

 

 

 

Jede und jeder Auszubildende muss:

  • mindestens eine Zwischenprüfung ablegen
  • in einigen Ausbildungsberufen wird zur Zeit die so genannte "gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung" erprobt und
  • am Ende der Ausbildungszeit steht die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.

 

Rechtliche Grundlagen

Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung in der u.a. die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Prüfungsanforderungen, die Bestehensbestimmungen und der Ausbildungsrahmenplan geregelt sind. Ein Exemplar der Ausbildungsordnung sollte dem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung von seinem Ausbilder übergeben werden. Die Ausbildungsordnungen können auch über die Ausbildungsberater bezogen werden.

Darüber hinaus wird von jeder Handwerkskammer eine Abschlussprüfungsordnung (APO) und eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) erlassen, in der zum Beispiel Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt sind.

 

Prüfungskosten

Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d.h. als so genannte "Externe", an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.

 

FAQ - Fragen zum Prüfungswesen

Was ist unter einer "gestreckten Gesellenprüfung" zu verstehen?

Das gestreckte Prüfungsverfahren lässt die Leistungen der Zwischenprüfung als Teil 1 der Gesellenprüfung in das Prüfungsgesamtergebnis mit einfließen.

 

Welche Bedeutung besitzt die Gesellenprüfungsordnung im Gesamtverfahren der Gesellenprüfung?

Die Gesellenprüfungsordnung regelt den rechtlichen Verfahrensablauf der Prüfung.

 

In welchen Vorschriften sind die Inhalte der Gesellenprüfung festgelegt?

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf wurde eine bundeseinheitlich gültige Ausbildungsordnung erlassen. Diese regelt unter anderem auch die Prüfungsanforderungen.

 

Wo ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Gesellenprüfung bestanden wird?

Die Bestehensregelung einer Gesellenprüfung ergibt sich aus der Gesellenprüfungsordnung in Verbindung mit der Ausbildungsordnung.

Seite aktualisiert am 07. Juni 2012online seit 17. Juli 2010

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