Umweltzone Magdeburg startet zum 1. September 2011
Ab 1. September 2011 gibt es eine Umweltzone in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Zum 1. September tritt die Umweltzone Magdeburg in Kraft. Einfahrt in die neu eingerichtete Umweltzone in der Innenstadt haben dann nur noch Fahrzeuge mit „grüner“ oder „gelber“ Plakette. Verstöße gegen die Plakettenpflicht werden mit 40 EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Die Zuordnung der Plaketten zum Kraftfahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Falls Ihr Fahrzeug keine der erforderlichen Plaketten erhält und Sie trotzdem in den Bereich der Umweltzone einfahren müssen, besteht unter Umständen die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Zuständige Behörde für die Beantragung ist das Tiefbauamt.
Für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind folgende Unterlagen zu erbringen:
- Werkstattbescheinigung (technische Unmöglichkeit oder Nachrüstung wirtschaftlich unzumutbar)
- Kopie Fahrzeugschein
- Kopie Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- Kurze formlose Begründung der Notwendigkeit (z.B. Aufträge oder Wartungsverträge innerhalb der Umweltzone)
- Bestätigung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit durch die Handwerkskammer Magdeburg (Nachweis durch aktuelle BWA oder Jahresabschuss)
Für weitere Fragen bzw. die Beurteilung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit steht Ihnen das Service Center der Handwerkskammer Magdeburg gerne zur Verfügung.
Für weitere Fragen zur Ausnahmegenehmigung bzw. zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Landeshauptstadt Magdeburg
Tiefbauamt / Straßenverkehrsbehörde
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Behördenrufnummer 115 (aus dem Ortsnetz Magdeburg)
E-Mail: umweltzone-magdeburg@tba.magdeburg.de
Ansprechpartner:
Seite aktualisiert am 05. Januar 2012, online seit 31. August 2011
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