Bildungsprämie

© aboutpixel.de, bussibär Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" eingeführt. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von zwei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen (siehe www.bildungspraemie.info). Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden.
Erst beraten lassen, dann anmelden: Die bundesweiten Beratungsstellen
Einen Ansprechpartner zur Beratung finden Sie hier.

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Seite aktualisiert am 14. Mai 2013, online seit 21. Mai 2010
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