Arbeitsschutz

© aboutpixel.de, N-LoaderLupe© aboutpixel.de, N-LoaderMaßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind wichtige Voraussetzungen für das Ausführen jeglicher Arbeit und für einen erfolgreichen Betrieb. Diesem Ziel dient der Arbeitsschutz mit seinen rechtlichen Regelungen.

Beim Arbeitsschutz handelt es sich in Deutschland um ein zweigeteiltes, sogenanntes dualistisches Rechtssystem. Man unterscheidet zwischen dem staatlichen Recht des Bundes und der Länder und dem autonomen Recht der Unfallversicherungsträger, beispielsweise der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Beide Rechtsysteme stehen dabei nicht nur untereinander in enger Beziehung, sondern sie sind auch sehr stark mit den Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen der Europäischen Union verknüpft.

Die Basis für den Arbeitsschutz ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Auf dessen Grundlage sind alle weiteren Regelungen des Arbeitsschutzes erlassen. Diese lassen sich in technisch-organisatorische und soziale Vorschriften gliedern. Dabei greifen beide Bereiche unmittelbar ineinander und sollten daher nicht isoliert voneinander betrachtet werden.

Zum technisch-organisatorischen Arbeitsschutz gehören beispielsweise Vorschriften über die Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, Vorschriften über Bereitstellung, Benutzung und Beschaffenheit von Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie besonderen Arbeitsmitteln oder Vorschriften über Einsatz, Verwendung, Transport und Lagerung bestimmter Stoffe. Die wichtigsten Gesetze, Vorschriften und Verordnungen des technisch-organisatorischen Arbeitsschutzes sind:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Vorschriften der Berufsgenossenschaften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BGV)

Der soziale Arbeitsschutz betrifft insbesondere Vorschriften, die für bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Jugendliche und Behinderte gelten. Er beinhaltet aber auch Regelungen zum Nichtraucherschutz und zu Arbeitszeiten.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Unternehmer. Er hat die Pflicht, in seinem Betrieb - unabhängig der Größenordnung - den Mitarbeitern sichere und gesunde Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Dafür muss er Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Werkzeuge usw. so einrichten und unterhalten, sowie die Arbeit und den gesamten Betrieb so organisieren, dass die Beschäftigten gegen arbeitsbedingte Gefahren für Leben und Gesundheit wirksam und dauerhaft geschützt sind.

Mögliche Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz sind durch Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln. Die Ergebnisse der Beurteilungen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren Überprüfung müssen dokumentiert werden. Obwohl das Arbeitsschutzgesetz Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten von dieser Dokumentationspflicht ausnimmt, ist sie dennoch zweckmäßig. Form und Umfang der Dokumentation sind nicht vorgeschrieben.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften (BG), die für die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten eintreten. Der Gedanke der Prävention, des vorbeugenden Arbeitsschutzes, nimmt ein immer umfangreicher werdendes Betätigungsfeld der Berufsgenossenschaften ein und ist als Aufgabe ebenfalls gesetzlich verankert.

Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Betriebe in allen Belangen des Arbeitsschutzes, wobei präventive Maßnahmen am effektivsten und wirkungsvollsten sind. Den Betrieben stehen dafür die Präventionsdienste der Berufsgenossenschaften zur Seite. Außerdem stellen sie den Unternehmen vielfältiges Informationsmaterial, praktische Hilfen und beispielhafte Lösungen kostenfrei vor allem im Internet zur Verfügung. Organisiert sind die Berufsgenossenschaften im Hauptverband (HVBG).

Die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften wird in erster Linie von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden, in Bayern sind das die Gewebeaufsichtsämter (GAA), wahrgenommen. Die Überwachung durch die Berufsgenossenschaften findet ebenso statt und kann durchaus zu Doppelkontrollen führen.

Der technisch-organisatorische Arbeitsschutz sollte nicht nur unter dem Aspekt zu erfüllender Vorschriften gesehen werden. Er bietet - im Sinne des Präventivgedankens - auch die Möglichkeit, unfallbedingte Ausfallzeiten zu vermeiden oder zu reduzieren, die Motivation der Mitarbeiter zu verbessern und insgesamt positive Auswirkungen auf das Arbeitsklima zu erreichen.

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Karsten Gäde
Betriebswirt-schaftlicher Berater

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Seite aktualisiert am 14. Oktober 2012online seit 28. Mai 2010

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