Ja zum Meister 182x
Handwerkskammer

Der Landtag sagt ja zum Meister

„Die Meisterprüfung ist als großer Befähigungsnachweis in der deutschen Handwerksordnung als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks in 41 Gewerken fest verankert. Das Erfordernis von meisterlichen Qualifikationen zur Ausübung von Handwerksberufen der Anlage A der Handwerksordnung ist kein Gründungshemmnis“, heißt es heißt es in dem entsprechenden Landtagsbeschluss aller Fraktionen. Und weiter: „Bildungsstandards beim Zugang zum Markt sind keine Hemmnisse, sondern nachweisbare Vorteile bei der Bestandsfestigkeit von Unternehmen. Sie dienen der Absicherung des Verbraucherschutzes, der Qualitätssicherung und des Ausbildungsniveaus. Die duale Berufsausbildung, die im Handwerk fast ausschließlich von Meisterbetrieben getragen wird, ist einer der wesentlichen Gründe für die geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. Somit garantiert der Meisterbrief die hohe Ausbildungsleistung in Deutschland.“

Der Landtag fordert von der Regierung:

  • eine Evaluation der Novellierung der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 zu fordern und dabei die Entwicklung der Unternehmenszahlen, der Struktur vom handwerklichen Kleinstunternehmen und der Ausbildungszahlenzu analysieren;
  • sich auch zukünftig gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission für den Meisterbrief einzusetzen;
  • die Aufstiegs- und Karrierechancen im Handwerk auch vor dem Hintergrund europäischer Harmonisierung zu stärken;
  • die duale Ausbildung als weltweit geachtetes Modell fortzuentwickeln;
  • die Meisterausbildung auch in den nicht reglementierten Berufen als wichtigen Beitrag im europäischen Qualifizierungsrahmen stärker zu propagieren und
  • zu prüfen, inwieweit der Zugang zur Meisterausbildung über Ausbildungsbeihilfen wie beispielsweise „Meister-Bafög“ erleichtert werden kann.

„Wir freuen uns über die Unterstützung und hoffen nun, dass unsere Landesregierung den Forderungen des Landtags auch nachkommt“, kommentierte Handwerkskammer-Präsident Hagen Mauer. (ag)

Carolin Wendler

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