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Handwerk begrüßt Aufstockung des Weiterbildungsstipendiums

Zur Aufstockung des Weiterbildungsstipendiums durch die Bundesregierung erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Das Handwerk begrüßt, dass das Weiterbildungsstipendium für die Höhere Berufsbildung ab 1. Januar 2020 von 7.200 € auf 8.100 € aufgestockt wird. Insbesondere angehenden Meistern hilft diese finanzielle Unterstützung der Bundesregierung bei der Vorbereitung auf ihre Prüfung. Gerade vor dem Hintergrund, dass in den nächsten fünf Jahren mindestens rund 100.000 Betriebsnachfolgen anstehen, ist es wichtig, junge Menschen zu einer beruflichen Weiterbildung zu motivieren und finanzielle Barrieren, die sie davon abhalten könnten, möglichst auszuräumen.

Um noch mehr beruflich Hochqualifizierte zu erreichen, muss das Weiterbildungsstipendium zeitnah grundständig weiterentwickelt werden. In einem ersten Schritt sollte dringend die Gruppe der Förderempfänger insgesamt ausdehnt werden. Die Zahl der Weiterbildungsstipendien auf derzeit jährlich 6.000 zu begrenzen, stellt eine Benachteiligung der beruflichen Bildung gegenüber den im akademischen Bereich geförderten Stipendienprogrammen dar. Das sollte dringend geändert werden, wenn man es ernst meint mit der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Zudem sollte gleichzeitig die Altersgrenze, bis zu der jemand förderberechtigt ist, von derzeit 24 Jahren auf 27 Jahre ausgedehnt werden, um die steigende Bedeutung des lebenslangen Lernens zu unterstreichen. Die Bundesregierung muss nun mutige Schritte gehen, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Realität werden zu lassen."

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