Mitteilung an die MedienHandwerkskammer begrüßt Reform des Gewährleistungsrechts, Mauer: "Gesetz schließt Haftungsfalle für Handwerker"

Seit Jahren fordert die Handwerkskammer Magdeburg eine Anpassung des Gewährleistungsrechts. Nun hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.

Hagen Mauer, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg, erklärt dazu: „Das ist ein großer Erfolg für das Handwerk. Unsere Lobbyarbeit zahlt sich aus. Endlich wird die Haftungsfalle für Handwerker geschlossen. Wenn sich nun nach Einbau von Material oder Produkten herausstellt, dass sie mangelhaft waren, müssen nicht mehr die Handwerker für die Ein- und Ausbaukosten auf-kommen. Zukünftig haftet derjenige, der den Fehler zu verantworten hat.“

Bisher konnten Handwerker gegenüber Händlern und Lieferanten nur den Ersatz des mangelhaften Materials verlangen. Ab dem 1. Januar 2018 wird das gesamte verarbeitende Handwerk von der neuen Regelung profitieren, vom Installateur und Heizungsbauer über den Elektrotechniker oder den Kraftfahrzeugtechniker bis hin zum Straßenbauer, um nur einige Beispiele zu nennen.



Anja Gildemeister

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