IT-Sicherheit/Datenschutz und die IT-Vergabe

Weiterbildungstermine

IT-Sicherheitsrecht und EU-Datenschutzgrundverordnung

Neue Regelungen zum IT-Sicherheitsrecht und die EU-Datenschutz-Grundverordnung beeinflussen auch die Vergabe und Beschaffung von IT-Leistungen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25.05.2018 anzuwenden. Alle Rahmenvereinbarungen und Beschaffungen, die über dieses Datum hinaus wirksam werden, müssen die neuen gesetzlichen Regelungen mit im Blick haben.

In den Vorschriften der VgV sind Anforderungen an die IT-Sicherheit in der Ausschreibung festgelegt. Auch die No-Spy-Regelungen in den EVB-IT-Verträgen sind ein deutliches Signal, dass IT-Sicherheit ein Thema bei IT-Vergaben ist.

Um teure Nachforderungen und vom Gesetzgeber erzwungene Vertragsänderungen zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits jetzt, bei Ausschreibungen (zukünftige) Anforderungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz zu berücksichtigen.

Das Seminar gibt praktische Hinweise, welche Anforderungen bei der IT-Vergabe wichtig sind und welche Anforderungen im Einzelnen berücksichtigt werden müssen.

Teilnehmerentgelt: 250,00 € brutto (einschl. Seminarunterlagen und Pausenversorgung)

Option: 220,00 € brutto ab dem 2. Teilnehmer



Seminaranmeldungen bitte formlos an: seminare@sachsen-anhalt.abst.de 
oder mit dem Formular unter Downloads.

Wann: 31.01.2018 um 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt (Haus C, Raum 105/107), Turmschanzenstr. 25, 39114 Magdeburg

Referent: Rechtsanwalt Thomas Feil, Rechtsanwalt und Geschäftsführer, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter TÜV, Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt

Anfahrtsplan: