Mindestlohn
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Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.Anpassung Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 eine gestufte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen sowie den Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.

Demzufolge wird empfohlen, den Mindestlohn

  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €,
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €,
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde anzuheben.

Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.

Hier finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission.

Cornelia Strümpel

Sekretariat Betriebsberatung/Unternehmensförderung

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