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Beratung in Rechtsfragen

Arbeits- und Sozialrecht

Was muss ein Unternehmer in Sachen Recht unbedingt wissen? Was sind Themen mit denen Unternehmer und Angestellte im Alltag häufig konfrontiert werden? Die Handwerkskammer hält für ihre Mitglieder Informationen zu wichtigen Rechtsthemen bereit.

Das Arbeits- und Sozialrecht ist weit gefächert. Es reicht von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Gerade im Arbeits- und Sozialrecht ändern sich Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig. Erfahrungsgemäß ist es für Handwerker nicht leicht, sich in dieser Normenfülle und Rechtsprechungsvielfalt zurechtzufinden.

Rechtliche Kenntnisse und kompetente Rechtsberatung sind für Unternehmer und Mitarbeiter also immer wichtiger, schließlich schützt rechtzeitige Information vor rechtlichen Nachteilen.

Die Handwerkskammerberater informieren und unterstützen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Angesichts der Komplexität vieler Rechtsbereiche stellt die Handwerkskammer Magdeburg hier Informationen zu ausgewählten Einzelthemen zur Verfügung. Ergänzende Auskünfte zu speziellen Rechtsfragen und individuellen Situationen erteilen die Ansprechpartner der Kammer.

Weiterführende Themen:

 Abmahnung im Arbeitsverhältnis
 Arbeitszeugnis
 Befristete Arbeitsverträge
 BGB § 622 - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
 Familienangehörige im Betrieb
 Ferienjob im Handwerk - Hinweise für Schüler und Arbeitgeber
 Geltung und Wirkung von Tarifverträgen
 Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer - Auswirkungen auf das Handwerk
 Nachweispflichten im Arbeitsvertrag
 Pfändungsschutz der Altersvorsorge Sebstständiger
 Pflegezeitgesetz
 Pflichtmitgliedschaft in gewerblichen Berufsgenossenschaften
 Probearbeitsverhältnis
 Regelung der Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang
 Teilzeitarbeit
 Versicherungspflicht der Handwerker (Rentenversicherung-Ost)

Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-303

Fax 0391 6268-110

pschrank--at--hwk-magdeburg.de

Stefanie Winkler-Schmidt

Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-242

Fax 0391 6268-110

swinkler-schmidt--at--hwk-magdeburg.de



Datenschutz

Jedes Unternehmen arbeitet mit Kundendaten, Lieferantendaten oder auch Mitarbeiterdaten. Es verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten zumeist elektronisch. Der Schutz personenbezogener Daten spielt eine immer größer werdende Rolle. Was muss ein Unternehmer zum Thema Datenschutz in Handwerksunternehmen wissen?

Angesichts der Vielfalt von Themen rund um den Datenschutz kann die Handwerkskammer Magdeburg hier nur einige wichtige Grundinformationen zur Verfügung stellen.

Ab dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedsstaaten die europäischen Datenschutzregeln in Form der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar für alle Betriebe und öffentlichen Stellen. Diese sind an die Stelle des bisher geltenden deutschen Datenschutzrechts getreten.

 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Seitdem finden auch die neuen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weitere spezialgesetzliche Datenschutznormen des deutschen und europäischen Rechts Anwendung, wobei das bisherige Datenschutzniveau weitgehend aufrechterhalten geblieben ist. Gestärkt wurden die Betroffenenrechte. Der EU-Gesetzgeber hebt den Vorrang der Einwilligung hervor, und es ist bei dem Grundsatz, dass Datenverarbeitung nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder eine besondere gesetzliche Erlaubnis besteht, geblieben.

Neu ist, dass vom geltenden Datenschutzrecht nicht nur mittlere und große Unternehmen betroffen sind, sondern auch alle kleinen Betriebe, sobald sie personenbezogene Daten in irgendeiner Weise elektronisch speichern und verarbeiten, unabhängig davon, ob sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen oder nicht.  

Alle Datenverarbeitungen, die personenbezogene Daten betreffen, müssen nun den Anforderungen der DSGVO mit gesteigerten Informations- und Dokumentationspflichten entsprechen. So muss zum Beispiel ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten erstellt sein oder es muss geprüft werden, inwieweit ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt und gemeldet werden muss.

Soweit noch nicht geschehen, sollten jetzt dringend entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der datenschutzrelevanten Abläufe vorgenommen werden. Nachdem früher Datenverstöße kaum sanktioniert wurden, können seit 25. Mai 2018 nach der DSGVO bei Pannen und Verstößen empfindlich hohe Bußgelder verhängt werden.

Um die Umsetzung der neuen Anforderungen zu erleichtern, hat der ZDH-Arbeitskreis Datenschutz für Betriebe einen Leitfaden mit Mustern und Beispielen sowie weitere Informationsmaterialien zu den wichtigsten Themenschwerpunkten des neuen Datenschutzrechts erarbeitet.

 ZDH - Datenschutz Informationen und Unterlagen für Handwerksbetriebe

 ZDH-Leitfaden - das neue Datenschutzrecht für Betriebe

Auch der  Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt hat zum Thema Umsetzung der DSGVO hilfreiche Informationen für Betriebe ins Internet gestellt unter
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/internationales/datenschutz-grundverordnung/

 Informationen zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
 10-Punkte-Papier zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
 KMU- Vorbereitung auf die DSGVO - jetzt handeln

Hinweise und Muster zur Dokumentation (Verarbeitungsverzeichnis)
 ZDH-Dokumentationspflicht, Hinweise für Handwerksbetriebe
 Datenschutz Sachsen-Anhalt - Hinweise und Muster zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO
 Datenschutzkonferenz - Kurzpapier Nr. 1, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO
 Datenschutzkonferenz - Kurzpapier Nr. 3, Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung

Informationen und Auslegungshilfen
 Datenschutz Sachsen-Anhalt - Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht
 Datenschutz Sachsen-Anhalt - Informationen zur Datenverarbeitung
Datenschutz Baden-Württemberg - Datenschutz im Verein nach der DS-GVO

Praxishilfen der Datenschutzkonferenz (DSK) in Form von Kurzpapieren zu verschiedenen Einzelthemen des Datenschutzes finden Sie unter: 
https://datenschutzkonferenz-online.de/kurzpapiere.html





Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-303

Fax 0391 6268-110

pschrank--at--hwk-magdeburg.de

Öffentliches Recht

Was muss ein Unternehmer in Sachen Recht unbedingt wissen? Was sind Themen mit denen Unternehmer und Angestellte im Alltag häufig konfrontiert werden? Die Handwerkskammer hält für ihre Mitglieder Informationen zu wichtigen Rechtsthemen bereit. 

Angesichts der Komplexität vieler Rechtsbereiche stellt die Handwerkskammer Magdeburg hier Informationen zu ausgewählten Einzelthemen zur Verfügung. Ergänzende Auskünfte zu speziellen Rechtsfragen erteilen die Ansprechpartner der Kammer.

Weiterführende Themen

 Betriebsführung im Notfall
 Das elektronische Unternehmensregister
 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
 Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
 Sonderregelungen zur Eintragung in die Handwerksrolle



Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

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Zivil- und Wirtschaftsrecht

Was muss ein Unternehmer in Sachen Recht unbedingt wissen? Was sind Themen mit denen Unternehmer und Angestellte im Alltag häufig konfrontiert werden? Die Handwerkskammer hält für ihre Mitglieder Informationen zu wichtigen Rechtsthemen bereit 

Das Zivil- und Wirtschaftsrecht trifft viele Alltagsbereiche des Handwerks. So fallen beispielsweise Kauf-, Miet- und Pachtverträge, AGBs oder wettbewerbsrechtliche Probleme in dieses Rechtsgebiet. Rechtzeitige Inanspruchnahme von Rechtsberatungen schützt ihr Unternehmen vor rechtlichen Nachteilen.

Angesichts der Komplexität vieler Rechtsbereiche stellt die Handwerkskammer Magdeburg hier Informationen zu ausgewählten Einzelthemen zur Verfügung. Ergänzende Auskünfte zu speziellen Rechtsfragen erteilen die Ansprechpartner der Kammer.

Weiterführende Themen

 Verbraucherschlichtungsstellen - Weitere Informationspflichten
 Geänderte Regelungen im Verbraucherrecht
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB
 Bauvertragsrecht
 Fernabsatzverträge (§ 312b ff. BGB) und andere Fragen des Verbraucherrechts
 Forderungssicherungsgesetz
 Formvorschriften für geschäftliche Korrespondenz
 Informationspflichten bei Internetpräsentation
 Insolvenzrecht
 Kassenführung: Muster-Verfahrensdokumentation
 Leitfaden zur GmbH-Gründung
 Leitfaden zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
 Liquidation einer GmbH
 Zum Verhalten als Gläubiger im Insolvenzverfahren



Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-303

Fax 0391 6268-110

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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen das Steuerrecht, gegen das Sozialversicherungsgesetz, unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle (SchwarzArbG , 23.Juli 2004). Der Umfang der Schwarzarbeit wird auf ca. 16 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich geschätzt. Dies entspricht einem Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland von 350 Milliarden Euro insgesamt.

Welche Folgen hat Schwarzarbeit für den Bürger?

  1. Die Beauftragung von Schwarzarbeit kann mit einer Geldbuße bis 300.000 Euro geahndet werden.
  2. Bei wissentlicher Beauftragung eines nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebes hat der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche.
  3. Bei Schwarzarbeit entfällt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen.
    Schwarzarbeit vernichtet Arbeitsplätze.
  4. Welche Folgen hat Schwarzarbeit für den Handwerker?

Wird ein Handwerk unberechtigt und ohne Handwerksrolleneintragung ausgeübt, kann die Verwaltungsbehörde auf der Grundlage der Handwerksordnung eine Untersagungsverfügung erlassen und den Betrieb schließen.



Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-303

Fax 0391 6268-110

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