
Corona-Krise: Arbeitshinweise für das Lebensmittelhandwerk
Gemäß aktueller SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind Geschäfte und gastronomische Einrichtungen weiterhin geschlossen zu halten. Ausnahmen bilden hier der Theken- und Außerhausverkauf (z. B. bei Bäckereien und Fleischereien) sowie die Lieferung von Speisen und Getränken.
Betriebskantinen müssen ebenfalls schließen, wo immer die Arbeitsabläufe dies zulassen. Die Mitnahme von Speisen und Getränken bleibt aber auch hier möglich. Ein Verzehr der Speisen vor Ort wird untersagt, es sei denn eine individuelle Speiseneinnahme des Personals ist am Betriebsort nicht anderweitig möglich.
Hygieneregeln für das Lebensmittelhandwerk
Die aktuellen Handlungshilfen für Betriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) finden Sie hier. Die Hotline der BGN erreichen Sie unter: 0621 4456 – 3517.
Peter Schrank
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
Fax 0391 6268-110
pschrank--at--hwk-magdeburg.de