Mitteilung an die MedienDatenschutz-Grundverordnung ist Herausforderung für das Handwerk

Heute läuft die Schonfrist für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab. Sie gilt ab morgen für alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union personenbezogene Daten verarbeiten – und damit auch für viele Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Magdeburg. 

„Der Datenschutz ist ein hohes Gut, stärkt er doch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Für die Betriebe des Handwerks, die in unserem Kammerbezirk durchschnittlich fünf Mitarbeiter haben, ist die Umsetzung der Verordnung allerdings eine große Herausforderung. Der Aufwand liegt vornehmlich in der Risikoabschätzung, Auskunfts- und Informationspflichten und der Dokumentation. Den Änderungsbedarf sollte man nicht unterschätzen. Das schüttelt kein Handwerksunternehmer einfach so aus dem Ärmel“, sagt Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg. 

Trotz zweijähriger Übergangsfrist und vielfältiger Informationsangebote herrsche Verunsicherung hinsichtlich der DSGVO-Anwendung im Handwerk. „Außerdem ärgern sich viele Betriebsinhaber über ein neues Plus an Bürokratie und die anfallenden Kosten, etwa für einen externen Datenschutzbeauftragten“, so Burghard Grupe. 

Wer den neuen, sehr komplexen Informationspflichten nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder in beachtlicher Höhe und die Verfolgung durch Verbraucherzentralen und Mitbewerber. „Hier rufe ich alle Beteiligten zu Augenmaß auf“, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.

Anja Gildemeister

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