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Handwerkskammer Magdeburg

Der ausfüllbare Lehrvertrag

Mit dem ausfüllbaren Lehrvertrag können Sie schnell und kostenlos einen neuen Berufsausbildungsvertrag erstellen. Nutzen Sie dafür das nachfolgende PDF-Dokument. Bitte speichern Sie das Dokument ab und öffnen Sie es neu, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. 



Achtung:

Neue Pflichtfelder bei den Lehrverträgen. Anhand eines Mustervertrages erklären wir Ihnen, was Sie beachten müssen.
 Informieren Sie sich jetzt. 



  Hinweise zur Erstellung eines Lehrvertrages

  • Alle notwendigen Informationen, die Sie für das Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages und den Ausbildungsverlauf benötigen, finden Sie in unserem Berufe-ABC.
  • Bitte alle ausgedruckten und unterschriebenen Exemplare des Ausbildungsvertrages (ggf. nebst Anlagen) auf dem Postweg an die Handwerkskammer Magdeburg senden.
  • Sie bilden erstmalig, nach längerer Pause oder in einem neuen Ausbildungsberuf aus?
    Dann vereinbaren Sie bitte unbedingt vor Ausbildungsbeginn einen Termin mit Ihrem zuständigen Ausbildungsberater (Ansprechpartner siehe Berufe ABC).
  • Änderungen bezüglich des Ausbildungsvertrages sind der Handwerkskammer umgehend schriftlich anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vordrucke auf unserer Internetseite.
  • Bitte achten Sie bei Jugendlichen unter 18 Jahren darauf, dass der Ausbildungsvertrag nur eingetragen werden darf, wenn die Bescheinigung über die Ärztliche Erstuntersuchung beigefügt ist. Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster nach Anlage 4 der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung zu verwenden. In der Regel muss hierfür vorher durch den Jugendlichen ein Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde beantragt werden. Weiterführende Hinweise zur Verfahrensweise und Zuständigkeiten hierfür finden Sie hier. Zudem muss der Lehrvertrag bei Minderjährigen zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Achten Sie unbedingt darauf die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten. Dieses steht Ihnen rechts kostenfrei zum Download zur Verfügung. 
  • Für die Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruches des Auszubildenden können Sie gern den Urlaubsrechner nutzen.
  • Bei  Auszubildenden aus dem Ausland (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegen. Bitte legen Sie  den Vertragsformularen eine Kopie bei. Achten Sie zudem auf ein angemessenes Sprachniveau (Empfehlung B2).

 Hinweis für Bildungsträger mit geförderten Ausbildungsmaßnahmen

Bei öffentlich geförderten Ausbildungsmaßnahmen ist möglichst vor Einreichung des ersten Ausbildungsvertrages ein Antrag auf geföderte Ausbildungsmaßnahme mit den darin geforderten Anlagen bei der Handwerkskammer Magdeburg einzureichen. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Betriebsnummern für Arbeitgeber (nach §18 I SGB IV)

Seit dem 1. Januar 2021 ist in allen Ausbildungsverträgen zwingend die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer der Ausbildungsstätte (kurz: BA-Betriebs-Nr.) anzugeben. Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Für weitere Rückfragen lautet die gebührenfreie Arbeitgebernummer der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555520.

 Ausbildungsordnung

Die Grundlage für jede Ausbildung bildet die bundeseinheitliche Ausbildungsordnung, welche die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalte), den zeitlichen Ablauf der Ausbildung und die Prüfungsanforderungen für jeden Ausbildungsberuf verbindlich regelt. Die Ausbildungsordnungen aller anerkannten Ausbildungsberufe sowie die dazugehörigen Rahmenlehrpläne und Umsetzungshilfen für die praktische Ausbildung im Betrieb finden Sie kostenfrei auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Die aktuell gültige Ausbildungsordnung muss zum Ausbildungsbeginn allen Ausbildungsbeteiligten zur Verfügung stehen.

Ausbildungsordnungen werden aufgrund von aktuellen Entwicklungen regelmäßig angepasst. Eine Übersicht der aktuellsten Anpassungen von Ausbildungsordnungen finden Sie hier.

Ausbildungsvergütung

Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mindestens jährlich ansteigen muss (§ 17 BBiG). Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen (§ 18, Abs. 2 BBiG). Der Auszubildende hat einen Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung. Weiterführende Hinweise zur Höhe der Ausbildungsvergütung finden Sie hier.