Kunde mit Mundschutz beim Friseur
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Branchenstandard als Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes.Arbeitshinweise für Friseur*innen und Kosmetiker*innen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Branchenstandards für Friseur-, Fußpflege- und Kosmetiksalons entwickelt. Die Standards konkretisieren branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte und die Kundschaft vor dem Corona-Virus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken.

Mehr Informationen im Hinblick auf Arbeitsschutzstandards erfahren Sie auf der Internetseite der BGW. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege informiert fortlaufend auf einer eingerichteten Internetseite rund um das Thema Corona.

Die BGW-Corona-Hotline ist für telefonische Nachfragen unter (040) 202 07 - 18 80 von Montag – Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr sowie Freitag von 7.30 bis 14.30 Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie auch die aktuell gültige SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalts und ggfls. abhängig von erhöhten Inzidenzwerten erfolgte Festlegungen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, die Sie der jeweiligen Internetseite des Landkreises oder der kreisfreien Stadt entnehmen können.

Weitere hilfreiche Links:

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