Mindestlohn
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Aus der Reihe "ZDH-Praxis Arbeitsrecht"Neues ZDH-Merkblatt zum gesetzlichen Mindestlohn

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland per Gesetz auf 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde angehoben, nachdem er zuletzt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht wurde. Alle Arbeitgeber sind in der Folge verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern mindestens diesen Brutto-Stundenlohn zu zahlen. Der Mindestlohn stellt eine absolute Lohnuntergrenze dar und ist im Mindestlohngesetz (kurz: MiLoG) geregelt.

Zeitgleich mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung angepasst, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz vorsieht.

Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) hat ein neues Merkblatt zum erhöhten gesetzlichen Mindestlohn veröffentlicht, das Sie im Downloadbereich (rechts) finden. Es nimmt u. a. Bezug auf das Verhältnis zu allgemeinverbindlichen tariflichen Branchenmindestlöhnen und Tariflöhnen, den Anwendungsbereich und entsprechende Sonderfälle sowie Dokumentationspflichten.

Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen ZDH-Flyer "Minijobs und Übergangsbereich".

Im Anschluss an die jetzige gesetzlich veranlasste Mindestlohnerhöhung soll die von der Bundesregierung als ständiges Gremium errichtete Mindestlohnkommission Aussage gemäß wieder alle zwei Jahre über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns, nächstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 entscheiden.