
Telefonische Krankschreibung bis März verlängert
Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen wurde die zunächst bis zum Jahresende geltende Sonderregelung einer telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2021 verlängert. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie auf der Seite der Bundesregierung.
Dorit Zieler
Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung
Fax 0391 6268-110
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