Derzeit erreicht uns eine Vielzahl telefonischer Anfragen rund um die Bewältigung der Corona-Krise. Sie können uns Ihr Anliegen gern per E-Mail an die info@hwk-magdeburg.de übermitteln, oder unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass noch nicht zu jeder Fragestellung sofort eine passgenaue Lösung zur Verfügung steht.
Hotline 0391 62680
Die Handwerkskammer Magdeburg hat eine Hotline für betroffene Mitgliedsbetriebe eingerichtet, die zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für die Unternehmen möglichst abzufedern und dafür zu sorgen, dass sie nicht in akute Existenzgefahr geraten, werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Hilfspakete für in Not geratene Unternehmen geschnürt.
Bei Auftragsengpässen durch das Coronavirus wurde von der Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass die Beantragung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich ist.
Vor dieser Beantragung müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen wegen Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt.
Hotline der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld: 0800 45555-20
Rechtliche Fragen
Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Telefonische Krankschreibung bis März verlängert
Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen wurde die zunächst bis zum Jahresende geltende Sonderregelung einer telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2021 verlängert. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.
Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus. In deutschen Firmen ist die Verunsicherung daher groß - sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei der Belegschaft. Was man über arbeitsrechtliche Konsequenzen des Virus wissen muss erfahren Sie auf unserer Sonderseite Arbeitsrechtliche Fragen in der Corona Krise.
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett beschloss am 20. Januar 2021 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Sie sieht verschärfte Regelungen zu Homeoffice und der Verwendung medizinischer Gesichtsmasken vor.
Die Verordnung tritt voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft und ist bis zum 15. März 2021 befristet.
Nach der vereinfachten Überweisung durch das Plenum hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25.03.2020 die Annahme des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in geänderter Fassung empfohlen.
Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten
Es ist nicht auszuschließen, dass es infolge einer zunehmenden Verbreitung des Virus auch bei Handwerksbetrieben und ihren Lieferanten sowohl zu vorübergehenden Betriebsschließungen als auch zu Materialengpässen kommen kann.
In diesen Fällen ist zu erwarten, dass vertragliche Verpflichtungen nicht wie vereinbart erbracht werden können. Insbesondere kann es zu Verzögerungen und damit zivilrechtlich zum Verzug kommen. In dieser Situation steht die Frage im Raum, welche Ansprüche Handwerksbetriebe gegenüber ihren Lieferanten und welche Pflichten Handwerker gegenüber ihren Kunden haben?
Angesichts der Corona-Pandemie besteht ggf. das Bedürfnis bei Unternehmen, kurzfristig und unbürokratisch eigene Arbeitnehmer anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zu überlassen bzw. kurzfristig und unbürokratisch Arbeitnehmer anderer Unternehmen wie eigenes Personal einsetzen zu können.
Betriebe, die trotz der weitreichenden Einschränkungen zur Eindämmung und Verlangsamung des Coronavirus noch tätig werden können, sollten die empfohlenen Schutzvorkehrungen gegen eine Infektionsausbreitung befolgen und auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bestehen.
Während der Coronakrise müssen sich Handwerker mit Kundenkontakt besonders schützen. Wie dies möglich ist erklärt die folgende Pressemitteilung des DGUV Schutzmaßnahmen für Handwerker im Kundendienst.
Wir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen Fragen rund um die Ausbildungszeit in der Corona-Krise.
Ausbildung - Was nun?
Ihr Unternehmen ist Ausbildungsbetrieb und Sie haben Fragen zu den Themen Ausbildungszeit, Kurzarbeitergeld und Home-Office für Azubis und vieles mehr? Dann informieren Sie sich zum Thema Ausbildungszeit in der Coronakrise auf unserer Sonderseite.
Prüfungen - Was nun?
Fragestellungen zu Prüfungen in der Coronakrise, wie zu Prüfungsausfall, Nachholung und Prüfungsvorbereitung, beantwortet folgende Sonderseite Prüfungen - Was nun?
Die Informationsflut ist in der Corona-Krise kaum zu bewältigen. Wir stellen alle für das Handwerk relevanten Informationen für Sie bereit.
Arbeitgeberbescheinigung Arbeitsweg
Muster für eine Erklärung des Arbeitgebers in Hinblick auf die behördlich verfügte Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.
Eine spezielle Ausweispflicht oder "Passierscheine" sind nicht verpflichtend.
Im Falle einer Kontrolle genügt es, den Weg zur Arbeit zum Beispiel durch einen Dienstausweis, einen Hausausweis, eine Schlüsselkarte des Arbeitgebers oder ein sonstiges formloses Schriftstück, das ggf. der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, glaubhaft zu machen. Es werden keine behördlichen Formulare vorgeschrieben.
Dennoch können Sie gern das von uns erstellte Muster unter Downloads verwenden.
Die Europäische Kommission hat die von den EU-Staaten sowie der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angekündigten oder umgesetzten Mobilitätsmaßnahmen nach Ländern zusammengestellt. Reise- und Sicherheitshinweise gibt es auf der Website des Auswertigen Amtes.
Umfassende Informationen zu den weltweiten Regelungen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat Germany Trade and Invest (GTAI) auf einer Sonderseite zusammengestellt.
Auch auf der Webseite der Deutschen Zollverwaltung sind hilfreiche Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu finden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat eine FAQ-Seite zum Corona-Virus eingerichtet, auf der u.a. Fragen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen beantwortet werden.
Auf der Seite wird in diesem Zusammenhang auch auf die Hotline der Bundespolizei hingewiesen bei konkreten Fragen zu Einzelfällen. Hotline Bundespolizei 0800 6 888 000
Die Lebens- und Arbeitssituation hat sich in den vergangenen Wochen in vielerlei Hinsicht verändert. Die Vorteile der Digitalisierung werden in der aktuellen Krisensituation besonders deutlich. Es gilt nun, diese effektiv zu nutzen, nicht nur um aus der Krise zu kommen, sondern auch um für die Zukunft besser und flexibler aufgestellt zu sein.
Auf unserer Sonderseite zum Thema Digitales Arbeiten in der Corona-Krise entdecken Sie einen Leitfaden zum Thema Heimarbeit und Webkonferenzen, digitale Tools zur Krisenbewältigung, Webinare u.v.m.
Karsten Gäde Betriebswirtschaftlicher Berater IT-Sicherheitsbotschafter im Handwerk
Das BMF hat mit Schreiben vom 31. März 2020 im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, die amtlichem Muster für die Bescheinigung des Fachunternehmens gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG sowie für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung veröffentlicht.
Danach sind für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden.
Trotz Corona-Virus werden die Baumaßnahmen des Bundes fortgeführt. Informationen dazu sowie zur Handhabung von Bauablaufstörungen und zum Umgang mit Zahlungen können dem Erlass des zuständigen Bundesministeriums entnommen werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den beigefügten Erlass zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes herausgegeben. Bei Bauverträgen sind demnach auf Nachweis die tatsächlich erforderlichen Kosten für die in dem neuen Formblatt "COVID-19 bedingte Mehrkosten" abschließend aufgezählten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstatten. Dies gilt sowohl für bestehende Bauverträge wie auch für laufende und zukünftige Vergabeverfahren des Bundes.
Gemäß aktueller SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind Geschäfte und gastronomische Einrichtungen weiterhin geschlossen zu halten. Ausnahmen bilden hier der Theken- und Außerhausverkauf (z. B. bei Bäckereien und Fleischereien) sowie die Lieferung von Speisen und Getränken.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat einen Branchenstandard für Unternehmen der Haar- und Bartpflege – im Weiteren Friseursalons genannt – entwickelt. Er basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte vor dem Corona-Virus zu schützen.
Mehr Informationen und hilfreiche Links dazu gibt es hier.
Über dieses Formular können Sie mit uns entweder telefonisch (wir rufen zurück) oder per E-Mail in Kontakt treten. Bitte füllen Sie hierfür die Formularfelder aus und klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche "Senden".