AGB BBZ
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer Magdeburg

Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Gegenstand der mit uns (Handwerkskammer Magdeburg, Gareisstraße 10,39106 Magdeburg im Folgenden „HWK“) geschlossenen Verträge ist die Teilnahme an den von uns angebotenen Lehrgängen im Berufsbildungszentrum (BBZ).

Die Anmeldung zur Teilnahme an den Lehrgängen muss über das Anmeldeformular oder über das Online-Formular auf der Homepage erfolgen (www.bbz-bildung.de). Mit Zugang der Anmeldebestätigung der HWK zum Lehrgang gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen.



Vertragsbeendigung bei Nichterreichen von Mindestteilnehmerzahlen, Rücktritt, Ausschluss der ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die HWK ist berechtigt bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn, insbesondere bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl, eine Veranstaltung abzusagen und den Vertrag zu beenden. Sobald die HWK von derartigen Gründen Kenntnis erlangt, wird sie den Teilnehmer unverzüglich informieren. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz sonstiger Aufwendungen.

Darüber hinaus hat die HWK das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder Verstößen gegen Haus-, Werkstatt- und/oder Internatsordnung.

Bei Einsatz der Dozenten sowie hinsichtlich Inhalt oder Ablauf der Veranstaltung behält sich die HWK Änderungen vor, sofern diese für den Vertragspartner zumutbar sind. Solche nicht wesentlichen Durchführungsabweichungen berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgeltes. Im Falle kurzfristiger, unvermeidlicher Änderungen (z.B. Erkrankung des Dozenten) versucht die HWK, eine Vertretung oder einen Ersatztermin zu organisieren. Ist beides nicht möglich, werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte - gegebenenfalls anteilig - unverzüglich erstattet.

Bis 14 Werktage vor Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Rücktritts bei der HWK.

Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise zum Lehrgang, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der für den Teilnehmer bei Anmeldung zum Lehrgang nicht vorhersehbar war und/oder von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Teilnehmer hat dann das Entgelt anteilig zu zahlen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der HWK. 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, wichtige Gründe nachzuweisen. Der Teilnehmer ist zur Stellung eines Ersatzteilnehmers berechtigt. Rücktritt und außerordentliche Kündigung müssen in Textform erfolgen.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt in der Regel nach Rechnungsstellung. Der Vertragspartner ist Schuldner des Entgeltes, unabhängig davon, ob ein Dritter sich gegenüber der HWK zur Zahlung verpflichtet oder dem Vertragspartner die Erstattung zugesagt hat. Lehrmittel und Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/Seminarstunden berechtigt nicht zur Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes.

 

Stand: 03.03.2023