Handwerksordnung
Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz und gilt in der ganzen Bundesrepublik als Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie bildet die Basis, auf der sich die handwerkliche Leistungsfähigkeit im Wettbewerb beweisen kann. Aktuell besteht die Handwerksordnung aus fünf Teilen und mehreren Anlagen.
Die fünf Teile der Handwerksordnung
1. Teil – Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes,
2. Teil – Berufsbildung im Handwerk,
3. Teil – Meisterprüfung, Meistertitel,
4. Teil – Organisation des Handwerks,
5. Teil – Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften.
Anlagen zur Handwerksordnung
Anlage A (Verzeichnis der 41 Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können),
Anlage B (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können),
Anlage C (Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern),
Anlage D (Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber einer zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle).
Seite aktualisiert am 16. Januar 2013, online seit 01. Juli 2010
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