Unparteiisch und informativ.Beratung in Rechtsfragen
Die Handwerkskammer Magdeburg darf ihren Mitgliedsbetrieben in rechtlich beratender Funktion zur Seite stehen. Sie bekommen hier unparteiisch informative Antworten zu allen Rechtsfragen die im Handwerksbetrieb auftreten können.
Unsere Unterstützung ist darauf ausgerichtet, Ihnen schnell und unkompliziert Auskunft und erste Entscheidungshilfen an die Hand zu geben. Wir dürfen Sie jedoch nicht anwaltlich vertreten und durch Rechtsprozesse begleiten. In gerichtlichen Verfahren können Sie Ihren Rechtsbeistand über die Online-Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg auswählen.
Sofern Sie Mustervorlagen benötigen, sprechen Sie uns gern an.
Ansprechperson:
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-303
Fax 0391 6268-110
Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-242
Fax 0391 6268-110
Aktuelle Urteile und weitere Neuigkeiten
Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und deren Kunden
Haben Sie als Auftraggeber Probleme mit einem Handwerksbetrieb? Dann kann Ihnen unser Vermittlungsversuch weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass wir kein Schieds- oder Schlichtungsverfahren anbieten.
Voraussetzung
Voraussetzung für eine Vermittlung ist die Vermittlungsbereitschaft des Mitgliedsbetriebes. Die Vermittlungsstelle bemüht sich um eine unparteiische faire Verfahrensführung, sie hat keine Entscheidungsbefugnis. Das Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, anstatt einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine außergerichtliche gütliche Einigung beziehungsweise Klärung des streitigen Sachverhalts herbeizuführen.
Sachverhalt beschreiben
Bitte formulieren Sie Ihre Beschwerde schriftlich, auch gern per E-Mail, in dem Sie uns den Sachverhalt schildern und Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Es hat sich dabei von Vorteil erwiesen, gleichzeitig einen konstruktiven Vorschlag zur Lösung des Problems zu machen. Wir bitten zur besseren Nachvollziehbarkeit um gegebenenfalls vorhandene Kostenvoranschläge o.ä. und sonstigen Schriftwechsel in Kopie. Sobald die Unterlagen vorliegen, bitten wir unser Mitgliedsunternehmen um Prüfung und Rückmeldung zur Beschwerde.
Es ist uns nicht möglich, Druck auf den jeweiligen Handwerksbetrieb auszuüben, sofern dieser eine Vermittlung ablehnen sollte.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Handwerkskammer Magdeburg führt keine Rechtsberatung gegenüber Verbrauchern durch. Mit rechtlichen Fragen können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder an einen Rechtsanwalt wenden.
- Das Vermittlungsverfahren bietet keine fachliche Bewertung oder Rechnungsüberprüfung. Bei fachlichen Fragen oder Überprüfungen von Rechnungen wird empfohlen, sich an einen Sachverständigen des jeweiligen Handwerks zu wenden. In der Datenbank der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
- Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung kann eine Mediation sein. Bei Mediationen erarbeiten die streitenden Parteien selbst einen gemeinsamen Lösungskompromiss.
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen das Steuerrecht, gegen das Sozialversicherungsgesetz, unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern, ohne Gewerbeanmeldung oder ohne Eintragung in die Handwerksrolle (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004).
Wer ist zuständig?
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Ahndung folgender Verstöße nach dem § 8 Abs. 1 Nr. 1 d, e SchwarzArbG - bei der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang - zuständig:
- Unterlassen der Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO)
- Ausübung eines Reisegewerbes ohne die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO)
- Selbstständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HwO)
- Für diese Fälle sieht das Gesetz eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor (§ 8 Abs. 3 SchwarzArbG).
Wie erstatte ich Anzeige wegen eines Verdachts auf Schwarzarbeit?
Sie finden die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte einschließlich der Kontaktmöglichkeiten sowie ein Formular für die Anzeige wegen eines Verdachts auf Schwarzarbeit in folgenden Dokumenten:
Bitte beachten Sie, dass einige Behörden Online-Formulare anbieten.
Der Zoll ist für die Verfolgung von Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten zuständig.
Sofern wir Sie bei der Anzeige wegen eines Verdachts auf Schwarzarbeit unterstützen können, bitten wir um folgende Angaben:
- Angaben zur Person oder der Firma und möglicher Nebenbeteiligter
- Beschreibung der Tat sowie die Angaben zu Zeit und Ort des vermuteten Delikts Benennung von Beweismitteln (Zeugen und/oder Urkunden)