Beschluss zur Ergänzung der Gebührenordnung vom 08.12.2015

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg hat am 08.12.2015 auf der Grundlage der §§ 113 Absatz 4 in Verbindung mit 106 Absatz 1 Ziffer 5 der Handwerksordnung die nachstehenden Ergänzungen des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenordnung beschlossen:

 

Nach der lfd. Nr. 1.4.3 werden folgende Rahmengebühren eingefügt:ext Text Text

lfd. Nr., Gebührenart

1.5 - Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen nach den §§ 7a bis 9 HwO

1.5.1 - Ausübungsberechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle (§ 7a Abs. 1 HwO)

1.5.2 - Ausübungsberechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle (§ 7b Abs. 1 HwO)

1.5.3 - Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (§§ 8 Abs. 1 und 9 HwO)

Gebühr in Euro

 

110 bis 440

110 bis 440

110 bis 440

Nach der laufenden Nr. 2.1.12 wird folgende Rahmengebühr eingefügt:

2.1.13 - Untersagung des Einstellens und Ausbildens von Auszubildenden (§ 24 Abs. 1 und 2 HwO)

33 bis 600



Der vorstehende Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg vom 08.12.2015 wurde am 22.02.2016 durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt. Der Beschluss wurde ausgefertigt und wird öffentlich bekannt gemacht.

Magdeburg, den 02.03.16

Hagen Mauer, Präsident
Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer