Beschlussfassung zur Änderung der Anlage der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) vom 08.12.2015

aufgrund der Änderung der Entschädigung für die Mitglieder der Gesellenprüfungs- und Abschlussprüfungsausschüsse



Die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg beschließt folgende Änderung der Anlage der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) vom 05. April 1990 (zuletzt geändert am 07.07.2015).

 

2.1.2. Zwischenprüfung/ Teil 1 der Gesellenprüfung für Lehrlinge (Auszubildende): 170,00 Euro (anstatt 130,00 Euro)

2.1.3. Gesellen- oder Abschlussprüfung/ Teil 2 der Gesellenprüfung für Lehrlinge (Auszubildende): 240,00 Euro (anstatt 180,00 Euro)

 

Dieser Beschluss tritt am 01.04.2016 in Kraft. Dieser Beschluss wurde am 22.02.2016 gem. § 106, Abs. 2 der HwO von der obersten Landesbehörde genehmigt.

 

Handwerkskammer Magdeburg

Magdeburg, 8. Dezember 2015

Hagen Mauer, Präsident
Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer