ARD-Intendant Tom Buhrow am 13. November im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Uli Lücke
ARD-Intendant Tom Buhrow am 13. November im Landtag von Sachsen-Anhalt.

Die Handwerkskammern haben im Landtag von Sachsen-Anhalt zur Anhebung des Rundfunkbeitrags Stellung bezogen.Debatte zur Rundfunkgebühr

Fast vier Stunden dauerte am 13. November die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag im Medienausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt. Persönlich warben die Intendanten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR um ein Ja des Bundeslandes zur Anhebung des Rundfunkbeitrages von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat und Haushalt ab 2021.
Denn: Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland bislang nicht zugestimmt. 
Auch das Handwerk war zur Anhörung geladen. Burghard  Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, und sein Amtskollege Dirk Neumann aus Halle bekannten sich klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, forderten aber die Behebung von Systemfehlern.
„Die deutliche Mehrbelastung der Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und großem Fuhrpark muss reduziert werden, ohne dabei die kleinen mehr zu belasten“, sagte Grupe. 
Hintergrund: Seit dem Systemwechsel 2013 von einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen, haushalts- und betriebsstättenbezogenen Beitrag zahlen Betriebe pro Betriebsstätte, gestaff elt nach Mitarbeiterzahl und nach Anzahl der Fahrzeuge, wobei das erste frei ist und für jedes weitere ein Drittel des Beitrags entrichtet werden muss. Im Vergleich zur vorherigen Regelung sind Solo-Selbständige nun bessergestellt und Betriebe mit vielen Mitarbeitern und großem Fuhrpark deutlich stärker belastet.
Beispiele:
Vor der Systemumstellung hat eine Bäckerei mit 60 Mitarbeitern etwa 760 Euro im Jahr bezahlt; danach waren es 1.150 Euro – 50 Prozent mehr. Ein Elektroinstallateur mit 50 Mitarbeitern und 15 Autos hat vorher etwa 1.105 Euro bezahlt; danach waren es 2.085 Euro – fast eine Verdopplung. Ein Kfz-Betrieb mit Autohaus: 20 Mitarbeiter und 24 Autos hat vor 2013 345 Euro im Jahr bezahlt; danach 2.085 Euro – das Fünffache! „Ich halte den Anteil, den unsere Handwerksunternehmen leisten für zu hoch und schlecht verteilt, vor allem in Hinblick auf steigende Sozialabgaben, Steuern oder Energiekosten“, sagte Grupe im Landtag.

Das Handwerk hat auch einen  Lösungsvorschlag:
Ein effektiver Ansatz wäre, den einzelnen Stufen der betriebsgrößenbezogenen Staffelung jeweils ein differenziertes Freikontingent von Fahrzeugen zuzuordnen. Sollte doch eine Gegenfinanzierung notwendig sein, um den Beitrag der Wirtschaft konstant zu halten, sollte die Beitragsstaffel für sehr große Einheiten angepasst werden. Denn derzeit liegt die jährliche Pro-Kopfbelastung eines Betriebes mit 1000 Beschäftigten bei 8,40 Euro; bei einem Betrieb mit 5000 Beschäftigten bei 3,36 Euro. Aber die Pro-Kopf-Belastung eines 20-Personen-Betriebes liegt bei 21 Euro und die eines 9-Personen-Betriebs bei 23,33 Euro. 
Vor der Systemumstellung hatte die Landesregierung dem Handwerk zugesagt, dass eventuell eintretende Mehrbelastungen des Handwerks korrigiert werden müssten. Dafür gab es seinerzeit eine klare Zusage. „Aber wieder stehen wir hier und diskutieren über  Beitragsanpassungen und nicht über Systemänderungen“, so Burghard Grupe.
Der Medienausschuss will am 2. Dezember eine Beschlussempfehlung für den Landtag von abgeben, Mitte Dezember will der Landtag darüber abstimmen. Die Chancen auf einen Systemwechsel stehen aus Handwerkssicht eher schlecht.

Therese Klette-Schrills

Referentin für Volkswirtschaft und Statistik

Tel. 0391 6268-123

Fax 0391 6268-110

tklette--at--hwk-magdeburg.de