Mindestlohn
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Fragen- und Antwortkatalog zum Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro zum 1.1.2015 wirft in der Praxis eine Vielzahl von Anwendungsfragen auf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun aufgrund der Fülle der an das Ministerium herangetragenen Fragen zum Mindestlohngesetz einen Fragen– und Antwortkatalog vorgelegt (Downloadbereich). Wenngleich viele der Antworten recht kurz und oberflächlich gehalten sind, können sie zumindest Orientierungen für die Auslegung und Anwendung der besonders praxisrelevanten Regelungen des Mindestlohngesetzes bieten.

Für die betriebliche Praxis ist letztlich entscheidend, welche Rechtsauffassung die Vollzugsbehörden, also die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ihren Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes zugrunde legt. Insoweit enthält die Internetseite des Zolls eine Vielzahl von weiterführenden Hinweisen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

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