Kasse; Kassensystem; Cloud; Geld; Finanzen; Handwerk; Bezahlen
Khaligo - stock.adobe.com

Praxishilfe für Antragstellung nach § 148 AO auf Erleichterung.Aufrüstung von Kassen mit Cloud-TSE

Der Zentralverband des Handwerks (ZdH) und andere Spitzenverbände haben mit Unterstützung der Anbieter von Cloud-TSEs eine Praxishilfe für Betriebe erstellt, die ihre Kassen nicht bis zum 31. März 2021 mit einer cloudbasierten TSE aufrüsten können und daher einen Antrag auf Erleichterung beim Finanzamt gem. § 148 AO stellen müssen.

Betriebe, die aufgrund der Regelung des § 146a Abgabenordnung (AO) ihre Kassen mit einer cloudbasierten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung schützen wollen, sind mit dem Problem konfrontiert, dass sie innerhalb der vorgesehenen Frist der sog. Nichtbeanstandungsregelungen bis zum 31. März 2021 die notwendigen Aufrüstungen aufgrund fehlender Angebote bzw. nicht rechtzeitiger Implementierungsmöglichkeiten häufig nicht einhalten können.

Die Anbieterunternehmen von Cloud-TSE-Lösungen gehen davon aus, dass ein Abschluss der Zertifizierungsverfahren im März 2021 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) möglich ist.

Dadurch ergeben sich für die betroffenen Handwerksunternehmen im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen:

  • Eine Cloud-TSE wurde bereits bzw. wird bis zum 31. März 2021 implementiert, jedoch können die Anforderungen an den Umgebungsschutz nicht bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.
  • Der Betrieb hat einen Auftrag für eine Cloud-TSE erteilt / eine Cloud-TSE soll eingesetzt werden, jedoch kann eine Implementierung dieser Cloud-TSE nicht bis zum 31. März 2021 erfolgen. Dies kann z.B. durch eine erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte Zertifizierung der Cloud-Lösung begründet sein.

Die Praxishilfe (siehe Download) kann in beiden o. g. Fällen genutzt werden. Sie gibt Hinweise für eine Begründung des jeweiligen Antrags, der jedoch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls aufgreifen und entsprechend konkretisiert werden muss.

Es wird betroffenen Betrieben dringend empfohlen, sich hierzu zeitnah an ihre*n Steuerberater*in und an ihren Anbieter der jeweiligen Cloud-TSE bzw. an ihre*n Kassenfachhändler*in zu wenden, um so eine einzelfallbezogene Begründung des Antrags zu ermöglichen.

Weitere Informationen rund um das Thema Kasse finden Sie auf den Seiten des ZdH.

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

Fax 0391 6268-110

dzieler--at--hwk-magdeburg.de

Download: