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Sachsen-Anhalt: Corona-Verordnung wird nicht verlängert

Die aktuell noch bis einschließlich 7. Dezember 2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus und wird nicht verlängert. Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die bundeseinheitlichen, bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.

Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.

Weiterhin gilt auch der Appell, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und z. B. die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Die vollständige Erklärung der Landesregierung finden Sie im Downloadbereich.