Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Übergangsregelung.Übergangsregelung für Kassen- und Parkautomaten & Ladepunkte für E- und Hybridfahrzeuge

Seit dem 1. Januar 2020 besteht die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 1 Satz 1 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Durch die Verordnung zur Änderung der KassenSichV sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge aus dem Anwendungsbereich der KassenSichV herausgenommen werden.

Der ZDH hatte gemeinsam mit den anderen betroffenen Spitzenverbänden im Rahmen der Stellungnahme zum Referentenentwurf angemahnt, dass eine Rechtssicherheit für die Vergangenheit (ab dem 1. Januar 2020) für die betroffenen Systeme geschaffen werden sollte. Mit dem BMF-Schreiben vom 3. Mai 2021 (Az. IV A 4 -S 0319/21/10001:001; siehe Download) wurde durch die Schaffung einer Übergangsregelung dieser Forderung nachgekommen.

Diese sieht Folgendes vor:

„Im Vorgriff auf die geplante Änderung der KassenSichV und zur Vermeidung einer nur vorübergehenden Aufrüstung von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung wird die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme bis zum Inkrafttreten der Änderung der KassenSichV suspendiert.“ Aufgrund dieser Übergangsregelung wurde die Handreichung zur Kassenführung entsprechend aktualisiert und steht als Download rechts bereit. Außerdem wurde in einem neuen Kapitel ein Exkurs zu den Fördermöglichkeiten sowie besonderen Abschreibungsregelungen aufgenommen.

Im Verordnungsgebungsverfahren hat die Bundesregierung am 28. April 2021 einen Regierungsentwurf verabschiedet und an den Bundestag weitergeleitet. Nach dem Bundestag, dessen Zustimmung aktuell noch aussteht, muss abschließend der Bundesrat diesem Regierungsentwurf zustimmen.