Unternehmen können im Errichternachweis für ÜMA/EMA des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werdenAntrag für Errichterliste Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Auf Antrag können interessierte Fachunternehmen in den Errichternachweis für Überfallmeldeanlagen/Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werden. Die Grundlagen dafür sind die Erfüllung der formalen, personellen und fachlichen Voraussetzungen sowie die Anerkennung des bundeseinheitlichen Pflichtenkatalogs.
Die dort aufgeführten Unternehmen haben sich unter anderem:
- zu fachgerechter Kundenberatung,
- zur Einhaltung entsprechender technischer und organisatorischer Normen,
- zur fachgerechten Montage sowie
- zur Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller verpflichtet.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie im FAQ-Dokument unter Downloads.