Unternehmen können im Errichternachweis für ÜMA/EMA des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werdenAntrag für Errichterliste Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Auf Antrag können interessierte Fachunternehmen in den Errichternachweis für Überfallmeldeanlagen/Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werden. Die Grundlagen dafür sind die Erfüllung der formalen, personellen und fachlichen Voraussetzungen sowie die Anerkennung des bundeseinheitlichen Pflichtenkatalogs.

Die dort aufgeführten Unternehmen haben sich unter anderem:

  • zu fachgerechter Kundenberatung,
  • zur Einhaltung entsprechender technischer und organisatorischer Normen,
  • zur fachgerechten Montage sowie
  • zur Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller verpflichtet.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie im FAQ-Dokument unter Downloads.