Beschlussfassung zur Änderung der Anlage der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) der Handwerkskammer Magdeburg vom 10.12.2013
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg beschließt beiliegende Änderung der Anlage der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) vom 05. April 1990 (zuletzt geändert am 03. Juli 2012).
Punkt 2.2. Berufliche Fortbildung
2.2.1. Überbetriebliche Berufsausbildung (Lehrgang pro Woche) 65,00 bis 400,00 Euro
Die Lehrgangsgebühr ist um den Bundes-und Landeszuschuss zu kürzen. Bei durch den Ausbildungsbetrieb veranlasstem unentschuldigten Fernbleiben des Lehrlings vom Lehrgang werden dem Betrieb die anteiligen Personalkosten sowie entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Neu
2.2.1. Überbetriebliche Berufsausbildung (Lehrgang pro Woche) 65,00 bis 700,00 Euro
Die Lehrgangsgebühr ist um den Bundes- und Landeszuschuss sowie um den HWK-Zuschuss für die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Magdeburg eingetragenen Ausbildungsbetriebe zu kürzen. Bei durch den Ausbildungsbetrieb veranlasstem unentschuldigten Fernbleiben des Lehrlings vom Lehrgang werden dem Betrieb die anteiligen Personalkosten sowie entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer Magdeburg „Handwerk in Sachsen-Anhalt“ in Kraft.
Dieser Beschluss wurde am 11.06.2014 gem. § 106, Abs. 2 der HwO von der obersten Landesbehörde genehmigt.
Handwerkskammer Magdeburg
Magdeburg, 10.12.2013
Hagen Mauer
Präsident
Burghard Grupe
Hauptgeschäftsführer