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Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

Gemäß Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 20. Mai 2022 wurde die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung nicht über den 25.Mai 2022 hinaus verlängert und lief damit aus. Das bedeutet für Unternehmen: Schutzmasken, kostenfreie Corona-Tests und Homeoffice sind nicht mehr verordnungsseitig vorgeschrieben.

Auch die Pflicht der Unternehmen, über die Impfmöglichkeiten zu informieren, entfällt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleiben aber aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf ihr betriebliches Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen. Das BMAS hat dazu Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Orientierung bereitgestellt.

Das BMAS weist darauf hin, dass trotz der derzeit sinkenden Infektionszahlen regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin möglich sind. Vor diesem Hintergrund seien Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen und daraus abgeleitete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen. So werden in den FAQs Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes empfohlen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verhinderung bzw. Verminderung des Ansteckungsrisikos bei der Arbeit geben sollen. Insbesondere wird auf die bewährte Einhaltung der AHA+L Regeln verwiesen.

Zur entsprechenden Pressemeldung gelangen Sie über diesen Link.