Corona Kurzarbeit
photocrew - stock.adobe.com

Bundestag beschließt unter anderem Verlängerung der Sonderregelungen für KurzarbeitergeldCorona-Pandemie: Verlängerung von Sonderregelungen

Der Bundestag hat am 18. Februar 2022 den Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz) (BT-Drs. 20/688) beschlossen.

Damit sollen folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden:

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs
  • erhöhtes Kurzarbeitergeld
  • verringertes Mindesterfordernis von 10 Prozent
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022 rückwirkend zum 1. März 2022

Darüber hinaus wurde die Einführung einer Verordnungsermächtigung, die die Bundesregierung bis zum 30. September 2022 zur Verlängerung dieser Regelungen ermächtigt, beschlossen. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen dagegen wie bereits beschlossen zum 31. März 2022 auslaufen.

Neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld wurde auch die Verlängerung der Sonderregelungen im Pflege- und Familienpflegezeitgesetz und in § 150 Abs. 5d und 6 SGB XI zum Pflegeunterstützungsgeld bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.