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Ausbildungsnachweis Digitaler Ausbildungsnachweis

Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass alle Auszubildenden während der gesamten Ausbildungsdauer einen Ausbildungsnachweis führen. Ziel ist es gelernte Inhalte zu reflektieren, den Lernfortschritt sichtbar zu machen. Die Digitalisierung im Bereich der Berufsausbildung schreitet voran. Ein großer Fortschritt stellt der digitale Ausbildungsnachweis dar.

Die Führung sowie die Vorlage von Ausbildungsnachweisen sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung. Unvollständige bzw. fehlende Ausbildungsnachweise können Abmahnungen und im schlimmsten Fall die Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Betrieb nach sich ziehen. Auch kann es eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung zur Folge haben.

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Ausbildungsnachweis kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie unter "Ausbildungsvertrag online".

Für Fragen haben wir Informationen in unseren FAQs zur Verfügung gestellt.



Die Vorteile eines digitalen Ausbildungsnachweises

  • die Berichte können überall und zu jedem Zeitpunkt geführt und kontrolliert werden
  • die Verknüpfung mit dem Ausbildungsrahmenplan hilft, die Lernerfolge einfach sichtbar zu machen
  • nutzen die Ausbildungspartner (u.a. Betrieb, Berufsschule) den gleichen Online-Anbieter wird die Lernkooperation vereinfacht.


Handwerkskammer ist Systemanbieter von BLok

Die Handwerkskammer Magdeburg ist Systemanbieter von "BLok – das digitale Berichtsheft". Der Ausbildungsbetrieb übernimmt lediglich einmalig ein Nutzungsentgelt von 30 Euro netto pro eingetragenen Ausbildungsvertrag in der Lehrlingsrolle für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Die Software wird stetig für die Betriebe kostenlos gewartet und aktualisiert. 

BLOK - Das Online-Berichtsheft



Sie haben Interesse am digitalen Ausbildungsnachweis von BLock?



Sie haben Interesse am digitalen Ausbildungsnachweis BLok?

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FAQ - Die häufigsten Fragen & Antworten

Es steht eine große Auswahl an branchenübergreifenden und branchenspezifischen Anbietern zur Verfügung. Die rechtlichen Vorgaben werden dabei von allen Anbietern eingehalten. Zusätzlich bieten die verschiedenen Hersteller unterschiedliche Extras wie z.B. besondere Verwaltungsanwendungen, Verknüpfungen mit dem Ausbildungsrahmenlehrplan bzw. der Ausbildungsordnung oder Tools zur Prüfungsvorbereitung. Welche Funktionen für den Betrieb wichtig sind, muss individuell abgewogen werden.
Der größere Teil der digitalen Ausbildungsnachweise läuft browserbasiert, d.h. man benötigt einen PC mit Internetanbindung sowie einen aktuellen Browser. Zusätzlich bieten viele Anbieter auch mobile Versionen in Form von Apps für die Nutzung auf dem Handy oder dem Tablet.
Die Abzeichnung erfolgt elektronisch über das jeweilige System. Ein Ausdrucken der Berichte und handschriftliches Abzeichnen ist nicht notwendig.
Die gängigen Anbieter bieten die Möglichkeit, die Berichte in pdf-Form umzuwandeln. Um zusätzliches Ausdrucken zu vermeiden, sollten die Berichte in pdf-Form den zuständigen Stellen per E-Mail oder USB-Stick übergeben werden. Eine zusätzliche handschriftliche Abzeichnung ist nicht notwendig.
Bei minderjährigen Auszubildenden sollen die gesetzlichen Vertreter in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis nehmen und diese unterschriftlich oder in sonstiger geeigneter Weise bestätigen. Leider bieten die Anbieter der digitalen Ausbildungsnachweise Eltern kaum die Möglichkeit, die Berichte digital abzuzeichnen. Um das Ausdrucken des gesamten digitalen Ausbildungsnachweises zu vermeiden, können Eltern alternativ in gewissen Abständen ausgedruckte Übersichten handschriftlich unterzeichnen. 
Die Inhalte des Berufsschulunterrichts müssen im Ausbildungsnachweis dokumentiert werden. Im Rahmen der Lernortkooperation kann die Berufsschule vom Ausbildungsnachweis Kenntnis nehmen. Einige Anbieter des digitalen Ausbildungsnachweises bieten entsprechende digitale Funktionen für Berufsschullehrer*innen an. Sollte das digitale Abzeichnen durch die Lehrkraft nicht möglich sein, kann dies auch der Betrieb übernehmen.
Bei den meisten Anbietern des digitalen Ausbildungsnachweises ist ein Wechsel des Betriebes ohne Probleme möglich, wenn beide Betriebe das gleiche System nutzen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann auch innerhalb der Ausbildungszeit zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Jedoch müssen dann die bereits erstellten Berichte gesichert werden, z.B. durch eine Speicherung in pdf-Form. Es ist zu beachten, dass Auszubildenden-Accounts in den meisten Fällen nach einer
bestimmten Zeit ohne Nutzung automatisch gelöscht werden.
Gemäß §13 des Berufsbildungsgesetztes können Auszubildende ihre Ausbildungsnachweise sowohl handschriftlich als auch digital erstellen. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Prüfungsausschuss ist jedoch sinnvoll.
Ein Wechsel zwischen handschriftlichen und digitalen Ausbildungsnachweis ist während der Ausbildung jederzeit möglich. Wichtig ist, dass der Ausbildungsnachweis lückenlos geführt wird. Die Handwerkskammer sollte jedoch über den Wechsel informiert werden. Änderungen senden Sie formlos an Frau Rumpf: nrumpf@hwk-magdeburg.de




Ansprechperson:

Sandra Kilian-Lahne

Projektkoordinatorin für Ausbildungsqualität

Tel. 0391 6268-220

Fax 0391 6268-110

skilian-lahne--at--hwk-magdeburg.de