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Teilhabechancengesetz als attraktive Förderung für ArbeitgeberEinstellung von Langzeitarbeitslosen wird gefördert

Seit zwei Jahren gibt es das Teilhabechancengesetz - ein Instrument, das mit attraktiven Förderungen Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt.

Worum es geht?

Im Kern sollen schwer vermittelbaren Personen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht und Arbeitgeber, die diesen eine Chance geben, unterstützt werden. Das Teilhabechancengesetz ermöglicht umfassende Förderungen für Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen einstellen:

  • Sie erhalten Lohnkostenzuschüsse, die in den ersten beiden Jahren bis zu 100 Prozent betragen können.
  • Neue Mitarbeiter werden zum Berufseinstieg bzw. Wiedereinstieg von einem Coach begleitet und das kostenfrei für die Arbeitgeber. Damit wird sichergestellt, dass Langzeitarbeitslose die ersten Hürden zurück ins Berufsleben gut meistern.

Bisherige Erfolge

Schon mehr als 400 Langzeitarbeitslose haben in den letzten zwei Jahren mit Hilfe des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg ein gefördertes Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Durch professionelles Coaching während der Beschäftigung bestehen 80 Prozent dieser Beschäftigungsverhältnisse heute noch. Besonders der Personengruppe der über 50-jährigen gelingt der berufliche Start bei ihrem neuen Arbeitgeber erfahrungsgemäß richtig gut.

Eingliederung Langzeitarbeitsloser

Für Personen, die zwei Jahre oder länger arbeitslos sind, gibt es zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen einen Lohnkostenzuschuss (§ 16e SGB II).

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate, im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr die Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts,
  • Arbeitgeber haben keine Nachbeschäftigungspflicht,
  • beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) und
  • im Einzelfall Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Für Personen, die innerhalb letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten haben und währenddessen nur kurz selbstständig oder beschäftigt waren, gibt es die Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB ll).

  • Förderung: 100 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt in den ersten beiden Jahren Mindest- oder Tariflohn (bei Tarifbindung des Arbeitgebers), ab dem dritten Jahr sinkt der Zuschuss um je 10 Prozentpunkte pro Jahr. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre.
  • beschäftigungsbegleitende Betreuung: Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut ("Coaching"), wenn erforderlich für die gesamte Dauer.
  • Bei notwendigen Weiterbildungen ist eine Kostenbeteiligung des Jobcenters in Höhe von bis zu 3.000 € möglich.

Wer beantwortet mir meine Fragen?

Zu den Möglichkeiten und Fördervoraussetzungen bei der Einstellung langzeitarbeitsloser Magdeburger beraten die Ansprechpartner vom gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter und Agentur für Arbeit Magdeburg.

Kontakt: +49 (391) 257 1010