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Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022Energiepreispauschale: angepasste Mustervordrucke für die Lohnsteuer beachten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung sowie ein geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gegeben. 

Änderungen auf einen Blick: 

  • Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
    Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurde aufgrund der Auszahlung der Energiepreispauschale angepasst. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist hier abrufbar. Eine vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin ausgezahlte Energiepreispauschale ist demzufolge im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 mit dem Großbuchstaben „E“ anzugeben (§ 117 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes).

  • Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022Ferner hat das BMF am 18. Juli 2022 das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 auf der Internetseite bekannt gemacht. Der entsprechende Auszug lautet wie folgt: „Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. Mai 2022 (Bundesgesetzblatt I Seite 749) wird eine neue Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Kennzahl nur in den Lohnsteuer-Anmeldungszeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresanmeldung 2022 gilt. Der Wert in der Kennzahl 35 ist immer ohne Minuszeichen anzugeben. Bei einer nachträglichen Änderung der Energiepreispauschale ist die entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung (August 2022, 3. Quartal 2022 oder in der Jahresanmeldung 2022) zu korrigieren.“

  • Aktualisierte FAQ zur Energiepreispauschale
    Das BMF hat am 20. Juli 2022 in Absprache mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert. Weitere Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale finden Sie auch auf der Homepage des ZDH.