Förderung
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Investitionszuschüsse im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft beantragen.Förderprogramm in der Holzwirtschaft

Als Bestandteil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes der Bunderegierung fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionen, um das Bauen mit Holz weiterzuentwickeln und die Holzwirtschaft schneller an neue Rohstoffgrundlagen anzupassen.

Unternehme der Holzwirtschaft können bis zum 30. April 2021 Investitionszuschüsse bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft beantragen.

Erfasst werden beispielsweise Maschinen für effiziente Holzbearbeitung wie CNC-Fräsen oder Sägetechnologie, Produktionstische, Software oder auch Krananlagen. Investitionen werden je nach Betriebsgröße mit bis zu 20 % der Investitionssumme gefördert.

Wie erfolgt die Förderung und wie hoch ist die Förderquote?

Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendungshöhe bemisst sich als Anteilfinanzierung jeweils nach den nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Beihilfeintensität ist wie folgt festgesetzt:

  • höchstens 20 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben für Klein- und Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben),

  • höchstens 10 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen (Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben) sowie

  • höchstens 10 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen (Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben).

Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Zuwendungen auf maximal 1 Million Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.

Die Zuwendung wird großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Die Gesamtsumme der einem einzigen großen Unternehmen (im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht übersteigen.

Die Gewährung von Zuwendungen unterhalb von 2.000 Euro/Vorhaben erfolgt nicht (Bagatellgrenze).

Wie können Anträge gestellt werden?

Die Förderung von Maßnahmen kann bis zum 30. April 2021 beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Online-Antragssystem (easy-Online). Easy-Online ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes. Der Antragsteller beantragt die Förderung vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online und reicht anschließend den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Original bei der BLE ein. Der Antrag ist erst mit dem schriftlichen Eingang in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) rechtsgültig gestellt.

 Wichtige Hinweise zur Antragstellung über easy-Online und eine Aufstellung der mit dem Antrag einzureichenden Dokumente finden Sie hier.

 Hier gelangen Sie zum elektronischen Online-Antragssystem easy-Online.

Björn Rompe

Betriebsberater

Tel. 0391 6268-277

Fax 0391 6268-110

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