
Für steuerpflichtige Selbstersteller endet die Frist am 1. NovemberFristverlängerung für Steuererklärung 2020
Wie das Finanziministerium Sachsen-Anhalts mitteilt, wurden die Abgabefristen für die Steuer- und Feststellungserklärung für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuer- bzw. Feststellungserklärung selbst erstellen, endet die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2020 mit Ablauf des 1. November 2021.
Über die Onlineplattform Mein ELSTER kann die Steuererklärung einfach sowie schnell erstellt und eingereicht werden
Bei Steuerpflichtigen, die einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Erstellung beauftragt haben, endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für das Kalenderjahr 2020 erst am 31. Mai 2022 (aufgrund des Wochenendes am 2. Mai 2022).
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