Geänderte Regelungen im Verbraucherrecht

Die vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 zur Durchsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie geänderten Regelungen zum Verbraucherrecht treten am 13. Juni 2014 in Kraft.

Besondere Vorschriften, die bisher u. a. im Fernabsatzgeschäft zu beachten waren, gelten künftig auch für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden.

Neben den allgemeinen Informationspflichten (Identität des Leistenden, Gesamtpreis der Leistung, wesentliche Eigenschaften der Leistung, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsrechte), die bei Vertragsabschluss eingehalten werden müssen, muss ein Unternehmer den Verbraucher umfassend, z. B. über das Bestehen oder den Wegfall eines Widerrufsrechts, dessen Ausübung und die Kostenfolge belehren, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume zustande kommt.

Nähere Erläuterungen finden Sie im hier:

Neue Regeln für Verbraucherverträge
Informationspflichten bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen
Muster Widerrufsbelehrung

Peter Schrank

Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-303

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