Zum 28. April 2020 sind umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (sowie begleitende Modifikationen der Bußgeldvorschriften) in Kraft getreten.Geänderte Straßenverkehrsordnung
Zu beachtende Änderungen
- Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einhalten
- Generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen (bislang galt nur Parkverbot)
- Vereinfachungen/Klarstellungen für Lastenfahrräder (neues Sinnbild "Lastenfahrrad" zur Markungen von Parkflächen und Ladezonen)
- Vereinheitlichung der Gebührenregelungen für die Beantragung von Großraum- und Schwertransporten (ab Januar 2021)
- Höhere Bußgelder beim Parken/Halten auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen und in "zweiter Reihe" (Die Bußgelder bei Verletzung des neuen Halteverbots auf Radschutzstreifen oder beim Halten in zweiter Reihe liegen nun z.B. bei 55 Euro. Wenn eine Behinderung oder Gefährdung durch die Kontrollbehörde festgestellt wird, steigen die Bußgelder auf bis zu 70 bzw. 100/110 Euro und wären damit "Punkte"-bewährt.)
Weitere Änderungen unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html
Corona: Hinweis auf Verlängerung der Sonderregelungen für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
In allen Bundesländern gelten Sonderregelungen des Fahrverbotes an Sonn- und Feiertagen, um Versorgungsengpässen infolge der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen. Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich verlängert. Eine Übersicht zur Geltungsdauer dieser Regelung in den einzelnen Bundesländern (in Sachsen-Anhalt bis zum 31.08.2020) finden Sie in der verlinkten Übersicht des Bundesamtes für den Güterverkehr. Bitte beachten Sie bei bundesländerüberschreitenden Fahrten die unterschiedlichen Geltungszeiten der Befreiung. Weiterführende Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Länderbehörden.
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
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