Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-MaßnahmenSachsen-Anhalt-Plan
Die Landesregierung hat sich auf ihrer Sitzung am 19. Mai 2020 auf einen Zeitplan für eine Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen verständigt.
Zunächst wird das Kabinett am 26. Mai die sechste Eindämmungsverordnung beschließen. Mit ihr sollen u. a. private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern ab 28. Mai wieder möglich werden. Zudem sind dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet. Ab 1. Juli steigt die Teilnehmerzahl auf 250.
Gemäß Pressemeldung der Regierung werden ab dem 2. Juni auch Kindertageseinrichtungen und Horte wieder öffnen. Grundschulen sollen frühestens am 8. Juni den eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.
Zugangsbegrenzungen für Ladengeschäfte bleiben weiter bestehen, insbesondere um den überregionalen Kundenfluss zu begrenzen.
Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen wie z. B. Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen. Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland dann möglich. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars dürfen ab 28. Mai unter denselben Auflagen, wie sie für Gaststätten gelten, wieder öffnen.
Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen.
Den vollständigen Sachsen-Anhalt-Plan finden Sie unter Downloads.
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