Berater und Kunde sitzen am Lap Top und besprechen Unternehmensbewertung
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Kostenfreier Service der Handwerkskammer!Unternehmensbewertung

Wieviel ist mein Betrieb wert?

Zunächst ist zu klären, wofür die Wertermittlung benötigt wird:

  • das Unternehmen soll an einen Nachfolger übergeben werden
  • die Rechtsform soll geändert werden (häufiges Beispiel: Einzelunternehmen in GmbH)
  • ein Gesellschafter scheidet aus dem Unternehmen aus
  • Betriebsaufgabe

Es erfolgt ausdrücklich keine Bewertung im Zusammenhang mit privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen. (z. B. Ehescheidung)

Unter der Dachmarke "AWH Bewertungsstandard für Handwerk und Mittelstand" werden dazu drei einzelne Wertermittlungsverfahren angeboten:

  • Zeitwertermittlung der Maschinen, Geräten und Einrichtungsgegenständen
  • Verkehrswertermittlung der Gewerbeimmobilie(n) und
  • Unternehmenswertermittlung

Die Bewertungsergebnisse werden in ausführlichen Ergebnisberichten zusammengefasst. 

Hervorzuheben ist, dass der AWH-Standard für kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe als branchenübliche Bewertungsmethodik auch in Sachsen-Anhalt von den Finanzämtern anerkannt wird. Es ist aber zu beachten, dass es sich bei der Wertermittlung nur um einen Richtwert handelt, da wir keine vereidigten Sachverständigen sind.

Der Antrag für die Wertermittlungen kann nur durch den derzeitigen Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens gestellt werden.

Durch die Erstellung dieser Wertermittlungen entstehen für den Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Magdeburg keine zusätzlichen Kosten.

Ansprechperson:

AWH Logo



BMWi Logo 2022

Logo Wirtschaftsministerium 2022



Die Beratungen werden gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und vom Land Sachsen-Anhalt.



Zeitwertermittlung von Maschinen, Geräten und Einrichtungsgegenständen

Bei der Wertermittlung werden die Bewertungsobjekte im Rahmen des Gesamtbetriebes zu einem Bewertungsstichtag beurteilt. Es wird von der Fortführung des Betriebes ausgegangen; d.h., die zu bewertenden Objekte werden auch als Gesamtheit verkauft und der Betrieb an gleicher Stelle mit gleicher Produktion bzw. Dienstleistung weitergeführt.

Grundlage für die Wertermittlung bilden Informationen und Daten zu den einzelnen Bewertungsobjekten wie:

  • Bezeichnung,
  • Hersteller und
  • Typ der Maschine,
  • Baujahr bzw. Anschaffungsjahr und -monat,
  • Anschaffungspreis.

Diese erhält man in der Regel aus dem aktuellen Anlagenspiegel des Unternehmens.

Eine weitere Grundlage bildet die Inaugenscheinnahme der Bewertungsobjekte bei der Ortsbesichtigung.

Ausgenommen von der Bewertung sind:

  • Lagerbestände und Handelsware,
  • Verbrauchsmaterial wie Schrauben, Schmiermittel usw.,
  • betrieblich genutzte Fahrzeuge,
  • Kleingeräte bzw. Kleinwerkzeuge sofern diese nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter im Anlagespiegel aufgeführt sind.

Ansprechperson:

Wertermittlung von Betriebsimmobilien

Der Wert des eigenen Betriebsgebäudes und des dazu gehörenden Grundstücks spielt bei zahlreichen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle. Der Verkehrswert der Immobilie bildet somit in vielen Unternehmenssituationen die Grundlage für weitere Planungen.

Der Verkehrswert wird entsprechend bzw. in Anlehnung an § 194 BauGB und den normierten Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt. Demnach wird der Verkehrswert wie folgt definiert: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Mit anderen Worten handelt es sich hierbei um den Preis, der im Verkaufsfalle am Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.

Zur Ermittlung des Verkehrswertes wird die Betriebsimmobilie bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin besichtigt. Wichtige Grundvoraussetzung ist hierbei vorab die Zuarbeit entsprechender Unterlagen des Inhabers zu den einzelnen Bewertungsobjekten. Welche Angaben und Unterlagen genau erforderlich sind, sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von diesen Informationen ab.

Ansprechperson:

Krickau., Aileen Handwerkskammer Magdeburg Fotoatelier Mentzel

Aileen Krickau

Betriebsberaterin
Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)

Tel. 0391 6268-272

Fax 0391 6268-110

akrickau--at--hwk-magdeburg.de

Unternehmenswertermittlung

Viele Betriebsinhaber haben lediglich eine vage Vorstellung vom Wert des eigenen Unternehmens. Diese Vorstellungen weichen meist von den tatsächlich erzielbaren Preisen im Falle eines Verkaufs ab.

Der Unternehmenswert spielt nicht nur beim Verkauf eine Rolle, sondern auch bspw. bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, bei Erbschaftsfällen oder beim Ausscheiden vom Gesellschaftern.

Die Unternehmenswertermittlung nach AWH-Standard erfolgt nach dem Ertragswertverfahren, das auf die Verhältnisse von kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen angepasst wurde. Grundlage bilden die Jahresabschlüsse der letzten 4 Jahre und ein ausgefüllter Fragebogen zur Unternehmensbewertung (Downloadbereich).

Im Zusammenspiel mit einer Zeitwertermittlung der Betriebsimmobilie und /oder der Maschinen und Gerätschaften kann ein objektiver Unternehmenswert ermittelt werden.

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Magdeburg bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenfreie Bewertung des Unternehmens an.

Ansprechperson:

Vorgehensweise bei einer Wertermittlung

Sie möchten eine oder mehrere Wertermittlungen der Handwerkskammer in Anspruch nehmen? In folgendem Ablaufplan erfahren Sie, wie die Wertermittlung vonstatten geht.

  1. Telefonischer (oder persönlicher) Erstkontakt und Besprechung von Anlass, Zweck und Hintergründen der Bewertung
  2. Ausfüllen des Antragsformulars inkl. Anlagen (siehe Downloadbereich) durch den Auftraggeber und Rücksendung einschließlich der benötigten Unterlagen für die gewünschten Wertermittlungen an die Handwerkskammer
  3. Festlegung eines Ortstermins nach Erhalt der Unterlagen
  4. Besichtigung und Rücksprache mit dem Betriebsinhaber(n) vor Ort mit Fotodokumentation
  5. Durchführung der Wertermittlung(en) und eine jeweilige Erstellung eines ausführlichen Ergebnisberichts
  6. Zusendung der Ergebnisberichte an den Auftraggeber bzw. auf Wunsch Nachbesprechung und Erläuterung der Ergebnisse