Stundung
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Vereinfachtes Stundungsverfahren wird erneut ermöglichtWeiterhin vereinfachte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Wie der GKV-Spitzenverband in seinem aktuellen Rundschreiben (siehe Download) mitteilt, wird ein vereinfachtes Stundungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen, die sich aufgrund des noch ausstehenden Zuflusses der für sie bereit gestellten Wirtschaftshilfen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, erneut ermöglicht.

Demnach können die Beiträge für die Monate Februar bis April 2022 im vereinfachten Verfahren längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 gestundet werden.

Der Antrag auf Stundung der Beiträge sollte über das Musterformular im Downdload erfolgen.