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Nutzung der "CovPassCheck-App" und "Corona-Warn-App"Wie kann man Nachweise prüfen?

Mit Einführung der 3G-Regel in Betrieben ist der jeweilige Gesundheitsstatus (geimpft, genesen oder getestet) der Arbeitgeber und Beschäftigten nachzuweisen. Auch im Einzelhandel, der Gastronomie und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens sind entsprechende Nachweise beim Betreten vorzuzeigen.  Daraus resultieren u. a. Fragen zur Form und Prüfung der Nachweise - z. B. Nachweisen in Papierform, Ersatzbestätigungen oder digitalen Nachweisen.

Auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie umfassende Informationen sowie häufig gestellte Fragen zum Thema Impfnachweis.

Das Impfzertifikat (QR-Code) wird zum Beispiel über die CovPass-App, die Corona-Warn-App (CWA) oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt.

Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App ("CovPassCheck-App"). Alternativ bleibt auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich. Ein Ausweisdokument sollte zusätzlich vorgezeigt werden.
Seit August 2021 können Apotheken auch sogenannte digitale Genesenenzertifikate ausstellen. Die digitalen Ausweise gelten für Menschen, die am Coronavirus erkrankten und bislang keine Impfung erhalten haben. Bei der Ausstellung der Zertifikate ist ein Plausibilitätscheck durchzuführen.

Nutzbar für die Überprüfung des Nachweises ist auch hier die CovPassCheck-App via Scannen des QR-Codes und der Kontrolle des Personalausweises o.ä..

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am 10. Januar 2022 für eine verpflichtende Vorlage eines Genesenennachweises in Form eines QR-Codes ausgesprochen. Der Bund soll dazu die rechtlichen Grundlagen schaffen. Damit soll der Zutritt zu Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden, so dass der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann. Als genesen gelten nur noch Personen, deren zugrundeliegende Testung mittels Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Testnachweise können in Papierform oder digitaler Form vorgezeigt werden. Häufige Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests sowie entsprechenden Nachweisen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Zum Testnachweis ist ebenfalls ein amtlicher Lichtbildausweis o.ä. vorzulegen.

In Ihrer Nähe befindliche Teststellen, die die Übermittlung von Schnelltest-Ergebnissen an die Corona-Warn-App (CWA) unterstützen, können über eine Internetseite der App gefunden werden. Eine Vielzahl der berechtigten Teststellen erstellen auch EU-konforme digitale Testzertifikate, die in der CWA gespeichert werden können; die Nutzenden können dann ein digitales Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, das im Falle eines negativen Testergebnisses ausgestellt wird. Sie können es in Ländern der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz dafür verwenden, um ein negatives Testergebnis offiziell nachzuweisen. Nur mit der CovPassCheck-App können die QR-Codes auf ausgedruckten oder digitalen COVID-Zertifikaten der EU eingelesen und datenschutzkonform, digital geprüft werden. Eine bloße Sichtprüfung des Zertifikates ist nicht ausreichend.