Nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 GefStoffV und Nr. 2.7 Abs. 3 der TRGS 519 wurde die Fortbildungspflicht für Sachkundige eingeführt. Dieser Lehrgang wendet sich an Personen, die den Sachkundenachweis bereits erworben haben und der nach der derzeit geltenden Gefahrstoffverordnung zeitnah seine Gültigkeit verliert.
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von 6 Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Hier erwerben Sie Kenntnisse zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe mit dem Schwerpunkt Asbest. Mit der Absolvierung erfüllen Sie weiterhin die gesetzlichen Anforderungen und Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Gefahrstoffmanagement bleiben auf dem neuesten Stand.
Voraussetzung:
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die den Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 4 während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises erworben haben
Hinweis:
Die Grundschulung der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist durch eine Kopie des Zertifikates nachzuweisen.
Inhalt:
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen