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Schätzung der Finanzverwaltung vermeiden! - Wie erstelle ich eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation?

Sonstige Veranstaltungen

Verfahrensdokumentation

Viele Betriebe digitalisieren ihre Prozesse, Aufzeichnungen und Rechnungen, beachten jedoch die Dokumentationspflichten gemäß den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) oft nicht genügend. In diesen Fällen besteht eine Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung. Helfen kann hier die Verfahrensdokumentation, in welcher die Prozesse, z. B. das ersetzende Scannen, dokumentiert werden. Mit ihr wird dem Betriebsprüfer gewissermaßen ein Handbuch des Unternehmens übergeben, mit dem er sich einfach zurechtfinden und die gesamten organisatorischen und technischen Abläufe der digitalen Buchführung lückenlos und fehlerfrei nachvollziehen sowie nachprüfen kann. 

Die Verfahrensdokumentation benötigen alle Unternehmen, unabhängig von der Größe, denn der Umfang der Dokumentation bemisst sich daran, wie komplex die Vorgänge sind. Wie sieht es bei Ihnen im Betrieb aus? Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Verfahrensdokumentation? 

 Folgende Fragen werden u. a. beantwortet:

Warum ist eine Verfahrensdokumentation so wichtig? Wer braucht welche Dokumentation und wie muss diese eigentlich aussehen? Wie lässt sich im Unternehmen (insbesondere in einem Kleinst- oder Kleinbetrieb) mit vertretbarem Aufwand eine Verfahrensdokumentation erstellen, die dann auch vom Finanzamt akzeptiert wird? Welche Auswirkungen und Rechtsfolgen sind bei einer fehlenden oder unvollständigen Verfahrensdokumentation zu erwarten? 

Diese und weitere Fragen klären Stefan Weimann (Associations & Events Unternehmen) von der DATEV eG sowie Robert Kühnel, Steuerberater und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch mit den Referenten.

Wann: 12.09.2022 um 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wo: online (Link nach Anmeldung)

Veranstalter: Handwerkskammer Magdeburg in Kooperation mit DATEV, der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und der IHK Magdeburg